Hilfe gegen Inkassomahnung

Marketingbüro Blue GmbH Kleve - Widerruf oder Anfechtung möglich?

Anruf vom Marketingbüro Blue GmbH Kleve und Rechnung erhalten? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie den Vertrag anfechten und die Zahlung stoppen.

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Rechnung oder Mahnung der Blue GmbH erhalten?

Unerwünschter Werbeanruf der Blue GmbH — und danach eine Rechnung für einen angeblichen Google-Business-Eintrag? Das ist die bekannte Masche dieses Unternehmens. Hier erfahren Sie, wie die Masche funktioniert und was Sie tun können, wenn Sie ebenfalls betroffen sind. Außerdem können Sie hier meine Hilfe bei der Abwehr der Forderung in Anspruch nehmen.

Ungefragter Werbeanruf der Blue GmbH

Ungefragte Werbeanrufe (sog. Coldcalls) erhält wohl kaum jemand gern. Vor allem, weil man im ohnehin stressigen Berufsalltag oftmals keine Zeit hat, sich mit dem Anrufer zu beschäftigen und am Liebsten das Gespräch so schnell wie möglich beenden möchte, gilt diese Art der Kundengewinnung oft als unbeliebt. 

Immer wieder melden sich Betroffene bei mir, die Probleme mit der Blue GmbH haben. Grund des Streites ist meistens ein solcher Werbeanruf der Blue GmbH und darauf folgende Rechnungen und Mahnungen des Unternehmens.

Ziel des Anrufers der Blue GmbH ist es, den angerufenen Unternehmen Dienstleistungen zu verkaufen, die die verbesserte Auffindbarkeit der eigenen Internetpräsenz bei Google verbessern sollen. Konkret geht es dabei um den Dienst „My Google Business“ und teilweise um sog. „Google Ads Kampangen“, also das Schalten von Werbeanzeigen bei Google. Seit neuestem geht es statt den Google Ads aber nur noch um sog. “Reputationsmanagement”.  

Bei „My Google Business“ haben Unternehmen die Möglichkeit, ein Unternehmensprofil in einer Art digitalem Branchenbuch einzutragen. Mit dem an sich kostenlosen Dienst kann man das eigene Unternehmen in der Google-Suche und in Google Maps präsentieren. Ein aktuelles und aussagekräftiges Profil kann ohne Frage dazu beitragen, mehr Kunden zu gewinnen.

"Optimierter Google-Business-Eintrag" von der Blue GmbH

Die Blue GmbH versucht in den Telefongesprächen unter anderem einen sog. „optimierten Google-Business-Eintrag“ zu verkaufen. 

Was genau an dem Eintrag „optimiert“ sein soll, bleibt allerdings zum Teil fraglich. Gemeint ist wohl, dass die Blue GmbH zum Beispiel die Kontaktdaten einträgt oder aktualisiert oder bspw. Fotos in das Profil hochlädt usw. Insoweit muss meines Erachtens natürlich jeder für sich selbst entscheiden, ob man für diese Tätigkeit tatsächlich ein externes Unternehmen wie die Blue GmbH beauftragen muss oder ob man das nicht selbst erledigen kann (wenn dies nicht ohnehin bereits geschehen ist).

Dennoch ist bei vielen Angerufenen offenbar das Interesse geweckt, sobald man hört, dass es um das Thema Google geht. Einige meiner Mandanten berichten mir zudem, dass Sie davon ausgingen, direkt mit der Firma Google gesprochen zu haben, obwohl der Anrufer (zumindest in dem aufgezeichneten Teil des Gespräches) erklärt, dass Vertragspartner die Blue GmbH sei.

Gespräch wird von der Blue GmbH aufgezeichnet

Anders als im Geschäftsverkehr häufig üblich, belässt es die Blue GmbH aber nicht dabei, bspw. die Erlaubnis zum Zusenden von Angeboten einzuholen. Vielmehr ist es das Ziel des Anrufers, sofort einen telefonischen Vertrag abzuschließen. Hierfür wird man gefragt, ob man damit einverstanden sei, dass der nachfolgende Teil des Gespräches aufgezeichnet wird.

Stimmt man dem zu, folgt meist ein Gespräch, bei dem der Anrufer regelmäßig solche Fragen stellt, die nur mit einem „Ja“ beantwortet werden können. Das Gespräch läuft meist wie folgt ab:

Darstellung einer Tonbandaufzeichnung der Blue GmbH

Anrufer der Blue GmbH: Frau / Herr … darf ich dann einmal kurz das Gespräch aufzeichnen, da ich mir Preis, Laufzeit und Leistung zu Ihrer und unserer Sicherheit bestätigen lassen möchte. Damit waren Sie einverstanden, ne?

Angerufener: Ja.

Anrufer der Blue GmbH: Also, Frau / Herr (…), Sie sind auch berechtigt, uns den Auftrag für die Firma (…) zu erteilen, Sie sind auch der Chef des Hauses. Auch richtig, ne?

Angerufener: Ja.

Anrufer der Blue GmbH: Sie erteilen uns auch den Auftrag für Ihre Firma den optimierten Google-Business-Eintrag sowie das Reputationsmanagement, erste Laufzeit mit dem Neukundenrabatt zum Preis von 1.600 Euro netto für drei Jahre zu erstellen, zahlbar auf drei bequemen Monatsraten, automatische Kündigung und Reputationsmanagement ist auch dabei. Das war richtig, ne?

Angerufener: Ja.

Anrufer der Blue GmbH: Wie schon angeschnitten, Ihr Vertragspartner ist die Blue GmbH, bei Fragen oder Änderungen stehen wir Ihnen jederzeit telefonisch, per Fax und auch per E-Mail zur Verfügung. Wie gesagt, AGBs natürlich auch unter www.agb-seo.de zum Einsehen und die Hinweise zur Datenverarbeitung auch auf datenschutz-seo.de. Wichtig ist, innerhalb der nächsten 4-8 Werktage erhalten Sie per Post eine Standortlokalisierung von Google Deutschland. Wenn die ankommt nicht aus Reflex wegschmeißen, sieht nämlich oftmals aus wie ein Werbebrief, nicht dass der im Müll landet, sieht oftmals nämlich aus wie Werbung. Einmal kurz an unsere Kundenhotline weiterleiten, gerne per Telefon, wenn Sie Zeit haben. Ansonsten auch per E-Mail, ja?

Angerufener: Okay.

Anrufer der Blue GmbH: Zu guter Letzt möchte ich nur nachfragen, ob wir uns nach Vertragsende bei Ihnen für Feedback oder einem neuen Angebot für Google Business und Ads melden dürften. Diese Einwilligung dürfen Sie jederzeit widerrufen aber ich denke es ist ok, wenn man Sie anruft, ne?

Angerufener: Ja.

Anrufer der Blue GmbH: Preis Leistung war wie besprochen, Laufzeit drei Jahre, 1.600 Euro netto für drei Jahre zusammen, Vertragspartner Blue GmbH, Neukundenrabatt und Pin von Google an uns weiterleiten, ja?

Angerufener: Ja.

Anrufer der Blue GmbH: Bedanke mich recht herzlich bei Ihnen für den Neuauftrag und Ihr Vertrauen, viel Erfolg, eine angenehme Restwoche, schönes Wochenende.

Der genaue Inhalt ist nicht immer vollständig identisch mit dem hier dargestellten Beispiel. Dies liegt auch daran, dass die Blue GmbH ihren Gesprächsleitfaden immer mal wieder leicht verändert. das Repi

Blue GmbH klagt erfolglos

Was genau vor dieser Bandaufnahme besprochen wurde und weshalb die Angerufenen tatsächlich jeweils mit “Ja” geantwortet haben, ist später oft Gegenstand der Auseinandersetzung. 

Die Blue GmbH hat jedenfalls erfolglos u. a. die Aussage auf dieser Webseite moniert, der Anrufer der Blue GmbH vermittle in den Gesprächen zum Teil auch den Eindruck, dass dringender Handlungsbedarf bestehe, um die Auffindbarkeit bei Google weiterhin zu gewährleisten. Gegen diese Formulierung, wie sie bereits in einer älteren Version dieses Beitrags enthalten war, klagte die Blue GmbH vor dem Landgericht Düsseldorf auf Unterlassung. Die Klage wurde jedoch abgewiesen (LG Düsseldorf, Urt. v. 04.11.2020, 12 O 20/20). Hierzu schreibt das Gericht: 

„Soweit die Klägerin …die geltend gemachten Unterlassungsansprüche damit begründet, dass Ihre Mitarbeiter unzutreffend zitiert werden, ist die Klage unbegründet, weil die Klägerin keinen Beweis dafür geführt hat, dass ihre Mitarbeiter diese Aussagen tatsächlich nicht getätigt haben“.

Da die Blue GmbH das Urteil jedoch nicht akzeptieren wollte, legte das Unternehmen Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf ein. Das OLG machte jedoch in einem Hinweis deutlich, dass die Berufung der Blue GmbH keinen Erfolg verspricht und fand deutliche Worte: 

„Die Klägerin hat jedoch schon nicht hinlänglich bestritten, dass ihre Mitarbeiter die ihnen von dem Beklagten zugeschriebenen Äußerungen nicht getätigt haben. Sollte man dies anders sehen, hätte die Klägerin jedenfalls den ihr obliegenden Beweis für die Unrichtigkeit der Zitate erbracht. Das Landgericht hat die Klägerin mit Beschluss vom 22.09.2020 zu Recht darauf hingewiesen, dass sie die Beweislast für die Unrichtigkeit der streitgegenständlichen Äußerungen tragt. (…) Damit steht die Wahrheit der streitgegenständlichen Äußerungen gemäß § 138 Abs. 2 und 3 ZPO fest. – Sollte man dies anders sehen, hätte die Klägerin jedenfalls ihrer Beweislast nicht genügt, weil sie – trotz des durch das Landgericht noch vor der mündlichen Verhandlung erteilten Hinweises – keinen Beweis für die Unwahrheit des Sachvortrags des Beklagten angetreten hat.”

Anschließend nahm die Blue GmbH die Berufung zurück.

Bei Anruf Rechnung

Kurze Zeit nach dem Telefonat folgt in der Regel eine Rechnung der Blue GmbH.

Darin wird bspw. ein “Premium Auffindbarkeits-Paket” in Rechnung gestellt. Dieses soll etwa die folgenden Leistungen umfassen:

  • Google Business Optimierung (Unternehmensprofil)
  • Google Business Reputationsmanagement
  • Google Business Site (als kostenloser Zusatzdienst)

Mahnungen von Wehrheim Rechtsanwälte, gerichtliche Mahnbescheide und Klagen der Blue GmbH

Hand mit Geldscheinen

Zahlt man die von der Blue GmbH in Rechnung gestellten Beträge nicht, folgen nicht selten Mahnschreiben von der Blue GmbH selbst und später auch von den Rechtsanwälten Wehrheim

Lässt man sich auch davon nicht beeindrucken, beantragt die Blue GmbH häufig einen sog. gerichtlichen Mahnbescheid. Sollten Sie einen solchen Mahnbescheid erhalten, ist besondere Vorsicht geboten, da dieser zu einem vollstreckbaren Titel werden kann, wenn Sie nicht innerhalb von 14 Tagen Widerspruch dagegen einlegen.

Anfechtung des (angeblichen) Vertrages mit der Blue GmbH möglich?

Immer wieder melden sich Betroffene bei mir, da sie sich von dem Anruf der Blue GmbH überrumpelt fühlen und sich fragen, wie Sie gegen den (behaupteten) Vertrag mit der Blue GmbH vorgehen können.

Denn wehrt man sich gegen die Rechnung der Blue GmbH, erhalt man oft ein Schreiben, in dem auf die Einwände nicht eingegangen wird. Stattdessen erfolgt meist ein Standardschreiben, in dem es heißt:

„Noch einmal zum Verständnis: unser Mitarbeiter hat nicht gefragt, ob Sie uns einen Auftrag erteilen, welches dieser bejaht hat. Ist dies richtig?“. 

Bleibt man bei der Ansicht, dass kein wirksamer Vertrag zu Stande gekommen sei, wird auf die Tonbandaufnahme verwiesen, auf der der Vertragsschluss ja schließlich eindeutig festgehalten worden sei.

Wie ist die Rechtslage?

Grundsätzlich können Verträge auch mündlich geschlossen werden. Somit ist auch ein Vertragsschluss am Telefon möglich und es bedarf nicht zwingend einer Unterschrift der Vertragsparteien. Für die Betroffenen kommt in diesen Fällen meist erschwerend hinzu, dass Gewerbetreibenden anders als Verbrauchern kein Widerrufsrecht zusteht, durch welches ein Vertrag häufig innerhalb von 14 Tagen aufgelöst werden kann.

Urteile gegen die Blue GmbH

Dennoch bestehen grundsätzlich Möglichkeiten, den Vertrag mit der Blue GmbH vorzeitig aufzulösen bzw. komplett anzufechten. Je nach Fallgestaltung konnte ich der Vergangenheit meinen Mandanten helfen, die Forderungen teilweise oder vollständig abzuwehren. Hier finden Sie eine Auswahl der Urteile, in denen die Klagen der Blue GmbH gegen meine Mandanten abgewiesen wurden.

Amtsgericht Kleve (Aktenzeichen 35 C 202/20, Urteil vom 19.11.2020):

Als erstes muss immer geprüft werden, ob derjenige, der dem Vertrag am Telefon abgeschlossen haben soll, überhaupt berechtigt ist, Verträge für das Unternehmen zu schließen. So war etwa der Fall gelagert, den ich für meine Mandantin (eine GmbH) vor dem Amtsgericht Kleve gewonnen habe. Wie in zahlreichen anderen Fällen auch, behauptete die Blue GmbH, meine Mandantin habe einen Vertrag mit dem Unternehmen abschlossen. Die Blue GmbH konnte in dem Verfahren jedoch nicht beweisen, dass tatsächlich ein wirksamer Vertrag zwischen meiner Mandantin und der Blue GmbH zu Stande gekommen ist. Die Person, die den Anruf entgegengenommen hatte, hatte nämlich überhaupt keine Vollmacht, entsprechenden Angeboten zuzustimmen.

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg (Aktenzeichen 25 C 220/20, Urteil vom 10.05.2021):

Voraussetzung für die Verpflichtung zur Zahlung der Rechnung der Blue GmbH ist außerdem, dass am Telefon eine wirksame Einigung über die wesentlichen Vertragsdetails stattgefunden hat. Genau dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg in einem Fall gegen einen meiner Mandanten verneint. Das Gericht urteilte, dass der angebliche Vertrag nicht hinreichend bestimmt worden ist. Das Gericht stellte in dem Urteil zutreffend fest, dass die Formulierung bzgl. des konkreten Vertragsinhaltes sehr vage bleibt.

Amtsgericht Delmenhorst (Aktenzeichen 48 C 8055/22 (XVI), Urteil vom 17.06.2022): 

Mit ähnlicher Begründung hat auch das Amtsgericht Delmenhorst eine Klage gegen einen meiner Mandanten abgewiesen. Das Gericht stellte fest, dass schon nicht klar sei, welche Leistung die Klägerin konkret erbringen will. Insbesondere sei nicht klar, wie genauer der eigentlich kostenlose Eintrag bei Google Business Eintrag optimert werden soll. Dem Vertrag fehle es daher an den sog. essentialia negotii, also die wesentlichen Vertragsinhalte, die für jeden Vertrag erforderlich sind.

Amtsgericht Lübeck (Aktenzeichen 24 C 1033/22, Urteil vom 16.11.2022):

Mit gleicher Begründung hat auch das Amtsgericht Lübeck die Klage gegen einen meiner Mandanten abgewiesen. Unklar bliebe – so das Gericht – die Leistungsverpflichtung der Blue GmbH.

“Ausdrücklich benannt wird im klägerischen Angebot lediglich, dass ein „optimierter Google Business Eintrag“, sowie eine „Google Ads“ Einrichtung für den Beklagten für eine Laufzeit von 3 Jahren zu 501,- Euro (netto) zu drei gleichen Raten vorgenommen werden soll. Mit Ausnahme von allgemeinen Formulierungen bleibt aber unklar, welche Ansprüche der Beklagten durch den Vertrag im einzelnen gegenüber der Klägerseite erwerben soll und zwar in Hinblick auf die konkrete Art der Leistungen in Hinblick auf den Umfang des Eintrages bei Google My Business sowie in Bezug auf die Werbe-Kampagne Google Ads.”

So wehren Sie sich gegen die Rechnungen der Blue GmbH

Häufig teilen die Gerichte meine Ansicht, dass selbst wenn man in dem Telefongespräch die Fragen der Blue GmbH mit „Ja“ beantwortet, kein wirksamer Vertrag vorliegt, aus dem die Blue GmbH irgendetwas fordern könnte. Nicht ohne Grund ist es schließlich im Geschäftsleben üblich, dass komplexere Verträge schriftlich vereinbart werden und sämtliche Details in den Vertragsdokumenten geregelt werden. Und wie das Amtsgericht Lübeck zutreffend festgestellt hat, sind entgegen der Ansicht der Blue GmbH auch in deren Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine hinreichend konkreten Leistungspflichten enthalten.

Für die Bewertung der Rechtslage kann zudem von ganz entscheidender Bedeutung sein, was vor dem aufgezeichneten Teil des Telefonats besprochen wurde. Denn ganz allgemein gilt, dass Verträge bspw. angefochten werden können, wenn eine arglistige Täuschung i. S. d. § 123 BGB vorliegen sollte. Rechtsfolge einer erfolgreichen Anfechtung ist, dass der Vertrag als von Anfang an nichtig anzusehen ist. Hilfreich kann es diesbezüglich sein, wenn eventuell andere Mitarbeiter das Gespräch mitgehört haben und als Zeugen benannt werden können.

Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten, was Sie tun können, wenn Sie ebenfalls eine nach Ihrer Ansicht unberechtigte Rechnung der Blue GmbH erhalten haben.

Was Sie jetzt tun können:

Mandantenstimmen

Das sagen meine Mandanten

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