Branchenbuchabzocke – die 4 häufigsten Maschen
Fake-Rechnungen und untergeschobene Verträge für Branchenbuch- und SEO-Einträge gehören zu den häufigsten Abzock-Maschen gegen Unternehmen und Selbstständige. Ich erkläre, wie Sie sich wehren.

Rechtsanwalt Dr. Hoffmann hilft Ihnen
Immer wieder melden sich Unternehmen bei mir, die eine Rechnung für einen Branchenbucheintrag in einem dubiosen Online-Verzeichnis oder für fragwürdige „SEO-Optimierungen" erhalten haben.
Häufig sind die Betroffenen zuvor am Telefon überrumpelt worden und haben sich auf ein Gespräch mit den zwielichtigen Anbietern eingelassen. Dabei arbeiten die Anrufer mit verschiedenen Tricks.
Auf dieser Seite beantworte ich die wichtigsten Fragen zu diesem Thema. Falls Sie ebenfalls eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Rechnung erhalten haben, können Sie natürlich gern Kontakt mit mir aufnehmen.
Ihr Dr. Christian Hoffmann
Kontakt aufnehmenWas versteht man unter Branchenbuch- bzw. SEO-Fällen?
Unter Branchenbuchfällen verstehe ich Fälle, in denen Sie eine Rechnung für die Eintragung in einem digitalen Branchenbuch bzw. einem Online-Verzeichnis erhalten haben. Ein Eintrag Ihres Unternehmens in einem solchen Online-Portal soll angeblich dafür sorgen, dass Sie im Internet besser gefunden werden und so mehr Kundenanfragen erhalten. Tatsächlich ist der Effekt solcher Portale aber sehr fraglich. Mit geschickten Aussagen schaffen es manche Firmen aber immer wieder, unbedarfte Gewerbetreibende von ihren Angeboten zu überzeugen.
Etwas abgewandelt funktioniert dies bei sogenannten SEO-Fällen. SEO steht dabei für das englische Search Engine Optimization – also alle technischen und inhaltlichen Maßnahmen, um die Sichtbarkeit einer Webseite in den Suchmaschinen zu verbessern. Auf dem Markt gibt es zahlreiche seriöse Anbieter, die durch gezielte Maßnahmen das Ranking der eigenen Webseite verbessern können.
Da es sich jedoch um eine recht komplexe Thematik handelt, schaffen es dubiose Firmen immer wieder, auch fragwürdige Maßnahmen zu verkaufen. Diese könnten entweder mit wenigen Klicks selbst erledigt werden oder sind in ihrer Wirkung häufig sehr zweifelhaft.
Welche Tricks verwenden die Anbieter?
Da ein klardenkender Mensch die fragwürdigen Leistungen dieser Unternehmen im Leben nicht beauftragen würde, müssen sie mit einer Reihe von Tricks arbeiten. Dabei haben sich in der Vergangenheit verschiedene Methoden als besonders „erfolgreich" erwiesen, von denen mir meine Mandanten immer wieder berichten.
Dabei muss jedoch jeder Fall einzeln betrachtet werden. Es wird hier ausdrücklich nicht behauptet, dass die auf dieser Homepage genannten Firmen die hier erläuterten Tricks tatsächlich verwenden.
Die „Datenüberprüfungs-Masche"
Früher wurden vermehrt Schreiben per Post oder Fax verschickt. Diese vermittelten den Eindruck, es handele sich um einen kostenlosen Eintrag in einem Branchenbuch. Die wahre Absicht wurde durch Überschriften wie „Zur Neuaufnahme in unserem Branchenbuch im Internet überprüfen Sie bitte Ihre Unternehmensdaten" verschleiert. Die Aufmerksamkeit des Adressaten sollte dadurch auf das Überprüfen und Ausfüllen der vorformulierten Daten gelenkt werden – zum Teil erweckten die Schreiben sogar den Eindruck, es handele sich um ein behördliches Firmenregister. In der Annahme, es sei eine reine Datenbestätigung, unterzeichneten Empfänger das Formular. Kurze Zeit später flatterte eine hohe Rechnung ins Haus – denn im Kleingedruckten hatte man einen kostenpflichtigen Vertrag mit mehrjähriger Laufzeit abgeschlossen.
Verträge am Telefon durch Cold-Calls
Heute erfolgt die Kontaktaufnahme häufig durch sogenannte Cold-Calls – also unerlaubte Werbeanrufe. Am Ende des Gesprächs wird mit Zustimmung des Angerufenen eine Bandaufzeichnung gemacht. In diesem aufgezeichneten Teil wird der Angerufene durch geschlossene Fragen dazu gebracht, lediglich mit „Ja" zu antworten – obwohl der Inhalt häufig kaum zu verstehen ist. Man nutzt dabei aus, dass der Angerufene wenig Zeit hat oder sich mit der Materie nicht auskennt, weil das Marketing eigentlich von jemand anderem im Unternehmen betreut wird.
Die „Vertragverlängerungs-Masche"
Eine verbreitete Geschichte lautet: Es bestehe bereits ein bisher kostenloser Eintrag, der sich mangels Kündigung automatisch verlängert habe. Man habe nun die einmalige Gelegenheit, den Vertrag auf ein Jahr zu verkürzen, wenn man sofort am Telefon zustimme. Erst später stellen Betroffene fest, dass ein entsprechender Vertrag nie existiert hat. In der Bandaufzeichnung hört man davon selbstverständlich nichts – und Wörter wie „Neuvertrag" wurden geschickt eingebaut.
Die „Google-Masche"
Besonders dreist: Anrufer behaupten, direkt von Google zu sein, oder erwecken zumindest durch bestimmte Schlagworte diesen Eindruck. Um die Sichtbarkeit der Webseite bei Google auch zukünftig zu gewährleisten, müssten dringend Maßnahmen ergriffen werden. Erst nach Erhalt der Rechnung stellen Betroffene fest, dass sie keineswegs mit Google gesprochen haben – sondern mit einem Drittunternehmen, das sich zunutze macht, dass Google tatsächlich manchmal seine Kunden anruft, etwa bei kostenpflichtigen Anzeigen.
Welche Leistungen erbringen die Unternehmen überhaupt?
Welche Leistungen diese Unternehmen tatsächlich anbieten, bleibt häufig auch nach Erhalt der Rechnung mehr als fraglich.
Im Bereich der Branchenbuch-Fälle beschränkt sich die Leistung der Unternehmen in der Regel darauf, die Firmenadresse und einige Schlagwörter in einem meist völlig unbekannten Online-Portal einzutragen. Wenn das entsprechende Portal selbst eine nur sehr schlechte Auffindbarkeit im Internet hat, dürften die daraus entstehenden Vorteile überaus überschaubar bleiben.
Bei den SEO-Fällen beschränken sich die Leistungen häufig darauf, den eigenen Google My-Business-Eintrag zu „optimieren" – also Anpassungen, die als Unternehmensinhaber in wenigen Minuten selbst erledigt werden können. Die angeblichen SEO-Optimierer berechnen hierfür jedoch oft horrende Summen. Gleiches gilt für die häufig angebotene Google-Ads-Einrichtung: Hier wird oft lediglich ein Account eingerichtet, ohne eine vollständige Kampagne zu erstellen.
Kann ich den Vertrag nicht einfach widerrufen?
Vor allem viele Jungunternehmer sind häufig überrascht, wenn sie erfahren, dass sie den Vertrag nicht einfach widerrufen können. Da Sie diese Verträge als Unternehmen und nicht als Verbraucher abschließen, steht Ihnen kein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Dieses berechtigt ausschließlich Verbraucher, einen telefonischen Vertrag innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen.
Diesen Umstand machen sich die dubiosen Firmen zu Nutze. Häufig werden auch gezielt Unternehmer angerufen, die sich erst vor Kurzem selbstständig gemacht haben.
Wichtig: Kein Widerrufsrecht für Gewerbetreibende
Anders als Verbraucher haben Unternehmen und Selbstständige kein gesetzliches 14-tägiges Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen. Das bedeutet: Hier kommt es besonders darauf an, ob der Vertrag überhaupt wirksam zustande gekommen ist (§ 138 BGB Sittenwidrigkeit, § 123 BGB arglistige Täuschung, überraschende Klauseln nach § 305c BGB). Diese Argumente stehen Ihnen zur Verfügung – und sind in der Praxis sehr wirksam.
Sind solche Verträge am Telefon also wirksam?
Dies bedeutet jedoch nicht automatisch, dass die so zustande gekommenen Verträge als rechtmäßig anzusehen sind.
Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung in diesem Bereich weiß ich, dass es immer wieder Möglichkeiten gibt, gegen die Rechnungen dieser Unternehmen effektiv vorzugehen. So werden am Telefon häufig lediglich einige Schlagwörter aufgezählt, ohne dass genau erkennbar ist, wofür am Ende eigentlich bezahlt werden soll.
In einem ersten Schritt muss genau geprüft werden, ob es überhaupt zu einem wirksamen Vertrag gekommen ist. Dazu gehört etwa, dass neben dem Preis auch die geschuldeten Leistungen der Unternehmen genau festgelegt worden sind.
Auch gibt es immer wieder Fälle, in denen die Betroffenen nur deshalb einem Vertrag zugestimmt haben, weil sie zuvor arglistig getäuscht wurden (§ 123 BGB) – etwa wenn wahrheitswidrig behauptet wurde, es bestehe bereits ein Vertrag, oder man rufe im Auftrag von Google an. Die Rechtsprechung stuft solche Formulare regelmäßig als sittenwidrig nach § 138 BGB ein.
Typische Anbieter von Branchenbuch-Abzocke
Die Zahl der Anbieter ist groß. Immer wieder tauchen neue Firmennamen auf, oft mit Sitz im Ausland. Bekannte Beispiele:
Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Viele Anbieter firmieren um oder gründen neue Gesellschaften, sobald gegen sie juristisch vorgegangen wird.
Was sollte ich tun, wenn ich in eine solche Falle geraten bin?
Wenn Sie ebenfalls eine aus Ihrer Sicht unberechtigte Rechnung oder Mahnung erhalten haben, sollten Sie sich schriftlich gegen die Forderungen wehren. Meine Erfahrung hat gezeigt, dass eine Klärung am Telefon mit diesen Unternehmen meistens nicht möglich ist. Formulieren Sie in Ihrem Schreiben, aus welchem Grund Sie die Rechnung für unberechtigt halten. Wichtig ist, dass Sie dies zeitnah nach Erhalt der Rechnung tun und dabei immer sachlich bleiben.
Wenn Sie Hilfe bei den Formulierungen benötigen, haben Sie auf meiner Homepage auch die Möglichkeit, für viele Fälle eine entsprechende Vorlage herunterzuladen.
Falls Sie meine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen möchten, nehmen Sie gern Kontakt mit mir auf. Ich habe in der Vergangenheit bereits zahlreichen Betroffenen erfolgreich geholfen, die Rechnungen abzuwehren und die Verträge anzufechten.
Nicht zahlen, nicht ignorieren
Zahlen Sie nicht vorschnell, ignorieren Sie die Schreiben aber auch nicht. Ein klar formuliertes Widerspruchsschreiben setzt ein deutliches Signal. In den meisten Fällen lenken die Anbieter danach ein – denn ein Gerichtsverfahren können sie in der Regel nicht gewinnen.
Das sagen Betroffene
Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de — ich habe bereits tausenden Betroffenen erfolgreich geholfen.

Dr. Christian Hoffmann
Rechtsanwalt in Kiel. Seit über 10 Jahren vertrete ich Verbraucher gegen unberechtigte Forderungen, Abo-Fallen und Inkasso-Abzocke.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben wie Sie.
Rechnung von Branchenbuch-Anbieter erhalten?
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