Hilfe gegen Inkassomahnung

Rechnung der IBB Pronowa GmbH für FirmenAnzeiger24

IBB Pronowa GmbH Rechnung für FirmenAnzeiger24 erhalten? Rechtsanwalt erklärt die Betrugsmasche und hilft bei der Abwehr. Jetzt kostenlos beraten lassen!

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IBB Pronowa GmbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Tipps vom Rechtsanwalt

Rechnung der IBB Pronowa GmbH erhalten — für einen Branchenbucheintrag, den Sie nie bestellt haben? Das Unternehmen tritt häufig nach ungebetenen Werbeanrufen in Erscheinung. Hier erfahren Sie, wie die Masche funktioniert und wie Sie sich wehren können.

Rechnung für Firmenanzeiger24

Viele Betroffene sind überrascht, wenn Sie Rechnungen der IBB Pronowa GmbH erhalten. Darin berechnet das Unternehmen in der Regel einen „Premium Plus Business Eintrag“ für 6 Monate. Verlangt werden dafür meistens 659,00 €. Gezahlt werden soll der Betrag auf ein Konto in Belgien, obwohl die IBB Pronowa GmbH in der Schweiz ihren Sitz hat.

Ebenfalls nicht besonders vertrauenswürdig erscheint die Tatsache, dass in die IBB Pronowa GmbH in der eigenen Adresse einen Rechtschreibfehler einbaut („Switzertland“ statt „Switzerland“). Aber auch die übrige Gestaltung der Rechnung wirkt nach meinem Empfinden wenig professionell.

Ungewollte Werbeanrufe von FirmenAnzeiger24

Cold Call Mitarbeiter

Der Rechnung voraus gehen in der Regel ungefragte Werbeanrufe der IBB Pronowa GmbH. Angerufen werden dabei gezielt Selbstständige und kleine bis mittlere Unternehmen. In einem von mir betreuten Fall stellte sich der Anrufer als „Martin Schmidt“ vor, wobei mir die Echtheit dieses Namens zweifelhaft erscheint. Er rufe aus der „Kontrollabteilung IBB Pronowa GmbH“ an. Durch verschiedene Maschen werden die Angerufenen in ein Gespräch verwickelt. Was genau Inhalt dieses Gespräches ist, ist später oft Gegenstand der Auseinandersetzung.

Im Allgemeinen funktionieren die Methoden bei diesen sog. Cold-Calls aber immer sehr ähnlich. Im Kern wird die Unwissenheit des Angerufenen und oftmals der Alltagsstress des Geschäfts ausgenutzt, um den Angerufenen zu einem Vertragsabschluss zu bewegen. Dabei wird bspw. suggeriert, dass bereits ein Vertrag mit dem jeweiligen Unternehmen existiere und sich dieser Vertrag nun um zwei Jahre verlängert habe. Der Vertrag könne aber auf sechs Monate verkürzt werden, wenn man dem nun am Telefon zustimme. Erst später finden die Betroffenen heraus, dass bis zu diesem Zeitpunkt überhaupt kein Vertrag mit dem Unternehmen existiert hat.

In anderen Fällen wird von den Anrufern der Eindruck erweckt, man rufe direkt von Google an und es müssten dingende Änderungen am Google-Konto vorgenommen werden. Ob beziehungsweise welche dieser Methoden auch von der IBB Pronowa GmbH eingesetzt werden konnte bisher nicht verifiziert werden.

Tonbandaufnahme durch die IBB Pronowa GmbH

Darstellung einer Tonbandaufzeichnung der Blue GmbH

Es steht jedoch fest, dass die Anrufer der IBB Pronowa GmbH mit der Zustimmung des Angerufenen vom zweiten Teil des Gespräches eine Tonbandaufnahme erstellen. Diese wird den Betroffenen später vorgehalten, wenn ein Vertragsschluss bestritten wird.

Bezeichnenderweise beginnt der Anrufer die Aufzeichnung mit der Frage: „Können Sie mir bitte bestätigen, dass wir Ihnen im Vorgespräch alles ordnungsgemäß erklärt haben und Sie unseren Service nutzen möchten?“. Offensichtlich dient diese Frage als eine Absicherung. Bezeichnenderweise wird an dieser Stelle nicht erwähnt, was der Anrufer denn im Vorgespräch „ordnungsgemäß erklärt“ hat.

Anschließend lässt sich der Anrufer die Daten des Unternehmens bestätigen. Danach “rattert” der Anrufer stets den gleichen Text runter: „Sehr geehrter Herr…, wir begrüßen Sie herzlich als Kunden bei IBB Pronowa GmbH. Wie von Ihnen gewünscht, werden wir Ihr Unternehmen, Ihre Produkte oder Dienstleistungen online bestens darstellen.“ Anschließend heißt es, man erhalte bei der IBB Pronowa GmbH eine „eigene Plattform“, von der aus man seine Online-Werbung kontrollieren und selber gestalten könne.

Nutzen von FirmenAnzeiger24 mehr als fraglich

Nach Abschluss des Telefonates kann man sich zu Recht die Frage stellen, was denn nun eigentlich Gegenstand des Vertrages sein soll. Eigentlich geht es ausschließlich darum, dass die Unternehmensdaten auf der Webseite Firmenanzeiger24.com eingetragen werden.

Der Nutzen eines solchen Premiumseintrags bei Firmenanzeiger24.com erscheint mit jedoch überaus zweifelhaft. Zum einen wirkt die Seite optisch wenig ansprechend und weist technische Fehler auf (so können bspw. die Einträge auf der Startseite nicht angeklickt werden). Vor allem aber würde ein Eintrag auf der Seite Firmenanzeiger24.com nur dann mehr Kunden bringen, wenn dadurch die eigene Sichtbarkeit im Internet erhöht wird. Ich halte es jedoch für nahezu ausgeschlossen, dass auch nur ein Einziger Interessent die Webseite Firmenanzeiger24.com nutzt, um ein Unternehmen in der Nähe zu suchen.

Heutzutage gibt es zahlreiche wirkungsvollere Maßnahmen, um die eigene Sichtbarkeit im Internet zu erhöhen, wie etwa die Verbesserung der eigenen Webseite oder Profile in sozialen Netzwerken.

Mahnungen der National Inkasso GmbH

Die fragwürdige Leistung hält die IBB Pronowa GmbH jedoch nicht davon ab, die Forderungen bei Nichtzahlung durch ein Inkassounternehmen einzutreiben. Häufig wird damit die National Inkasso GmbH beauftragt.

Das Inkassounternehmen ist mir aus zahlreichen anderen Fällen bekannt, in denen ebenfalls fragwürdige Leistungen eingefordert werden. Sehr häufig handelt es sich dabei wie hier um Forderungen für dubiose Branchenbücher bzw. Online-Portale.

In den Zahlungsaufforderungen der National Inkasso GmbH zeigt das Inkassounternehmen an, dass es damit beauftragt worden sei, die Forderung der IBB Pronowa GmbH für die Seite Firmenanzeiger24 geltend zu machen. Neben dem ursprünglichen Rechnungsbetrag werden zusätzlich Inkassogebühren verlangt.

So wehren Sie sich gegen die Rechnungen der IBB Pronowa GmbH

IBB Pronowa GmbH

Aus rechtlicher Sicht gibt es verschiedene Ansatzpunkte, um sich gegen die Rechnungen und Mahnungen der IBB Pronowa GmbH zu wehren. So dürften bereits die ungewollten Anrufe (sog. Cold Calls) aus wettbewerbsrechtlicher Sicht unzulässig sein. Wer Unternehmen ohne Einwilligung anruft, um eigene Leistungen zu verkaufen, handelt nach dem Wettbewerbsrecht unlauter.

Zudem erscheint mir zweifelhaft, dass allein das kurze Telefonat den notwendigen Mindestinhalt enthält, den ein Vertrag haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt (sog. Essentialia negotii).

Zudem muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, wie genau es zu dem angeblichen Vertragsschluss gekommen ist. Hierbei spielt es auch eine Rolle, was vor der Bandaufzeichnung besprochen wurde. Sollte sich bspw. herausstellen, dass unwahre Tatsachen behauptet wurden, können entsprechende Verträge bspw. wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (§ 123 BGB).

Da den AGB der IBB Pronowa GmbH zu entnehmen ist, dass sich die Verträge jeweils automatisch verlängern, sollten Sie zudem vorsorglich eine Kündigung des (angeblichen) Vertrages aussprechen.

Was Sie jetzt tun können:

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Häufige Fragen zu IBB Pronowa GmbH

Die IBB Pronowa GmbH ist ein Schweizer Unternehmen mit Sitz in Zürich. Sie verschickt Rechnungen für Einträge in das Branchenverzeichnis 'FirmenAnzeiger24'. Nach meiner Erfahrung kontaktiert das Unternehmen deutsche Gewerbetreibende oft über Trickanrufe und versucht, kostenpflichtige Verträge abzuschließen.
Typischerweise erhalten Sie die Rechnung nach einem Telefonat, bei dem sich der Anrufer als Datenaktualisierungs-Service ausgegeben hat. Viele Mandanten berichten mir, dass ihnen nicht klar war, dass sie einen kostenpflichtigen Vertrag für einen Branchenbucheintrag abgeschlossen haben sollen.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung gibt es häufig Ansatzpunkte zur Anfechtung - etwa wenn der Vertrag durch irreführende Angaben am Telefon zustande kam oder die gesetzlichen Informationspflichten nicht eingehalten wurden.
Das rate ich nicht. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung grundsätzlich an, auch wenn Sie diese für unberechtigt halten. Besser ist es, die Rechnung zunächst anwaltlich prüfen zu lassen. Sollte die Forderung tatsächlich nicht berechtigt sein, können Sie diese zurückweisen.
Ignorieren sollten Sie die Post nicht. Aus Mahnungen kann ein gerichtlicher Mahnbescheid werden, gegen den Sie binnen 14 Tagen Widerspruch einlegen müssen. Anderenfalls wird die Forderung vollstreckbar - unabhängig davon, ob sie ursprünglich berechtigt war.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben können Sie die Forderung selbst zurückweisen. Bei Beauftragung übernehme ich die Kommunikation mit der IBB Pronowa GmbH - kein Abo, keine versteckten Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter - Garantien gibt es darüber aber nicht. Sollte dennoch ein Mahnbescheid kommen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Verbraucherschutzorganisationen warnen regelmäßig vor ähnlichen Geschäftsmodellen mit Branchenverzeichnissen. Das Vorgehen mit irreführenden Telefonaten zur Vertragsanbahnung ist ein bekanntes Problem im Bereich der gewerblichen Abo-Fallen.
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