Abofallen von Datingportalen – so wehren Sie sich
Teure Abos, undurchsichtige Verlängerungen, Fake-Profile: Dating-Portale gehören zu den häufigsten Abo-Fallen im Internet. Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie sich schützen und Ihr Geld zurückholen.

Ich bin in eine Abofalle geraten – wie soll ich mich verhalten?
Die meisten Geschäftsmodelle der Datingwebseitenbetreiber beruhen darauf, dass den Nutzern Abos mit regelmäßigen Vertragsverlängerungen „untergeschoben" werden. Dies bedeutet, dass sich die Verträge immer wieder verlängern und daher auch immer wieder Abbuchungen stattfinden, wenn keine fristgerechte Kündigung eingeht.
Häufig ist jedoch den Betroffenen nicht klar, wie eine derartige Kündigung aussehen muss und an wen diese zu richten ist. Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang auch, dass es häufig nicht ausreicht, einfach eine E-Mail an den Support zu schicken. Denn der Zugang einer schlichten E-Mail kann im Zweifel nicht bewiesen werden.
Sie sollten Ihre Kündigung daher so verschicken, dass Sie den Eingang beim Anbieter auch nachweisen können. In der Regel eignet sich dafür ein Brief, der als Einschreiben mit Rückschein verschickt wird. Die Adresse des Anbieters finden Sie im Impressum der Website.
Die häufigsten Tricks der Anbieter
Kostenlose Anmeldung als Einstieg
Sie registrieren sich auf einem Dating-Portal. Die Anmeldung ist kostenlos – oder es wird eine günstige Testmitgliedschaft angeboten (z.B. 1 Euro für 3 Tage). Zahlungsdaten werden direkt abgefragt.
Fake-Nachrichten erzeugen Aktivität
Kurz nach der Anmeldung erhalten Sie zahlreiche Nachrichten von attraktiven Profilen. Diese sollen den Eindruck erwecken, die Plattform sei aktiv und ein Premium-Abo lohne sich. In vielen Fällen handelt es sich um sogenannte Controller oder Fake-Profile.
Automatische Verlängerung im Kleingedruckten
Die Testmitgliedschaft verlängert sich automatisch in ein teures Abo – oft für 6 oder 12 Monate. Die Kündigungsfrist ist extrem kurz (z.B. 24 Stunden vor Ablauf der Testphase) und im Kleingedruckten versteckt.
Abbuchungen und Inkasso bei Gegenwehr
Es werden hohe Beträge abgebucht. Wer kündigt oder die Abbuchung zurückholt, erhält Mahnungen und Inkasso-Schreiben – teils von spezialisierten Inkasso-Dienstleistern, die auf Dating-Portal-Forderungen ausgerichtet sind.
Was sollte ich tun, wenn ich unbekannte Abbuchungen auf meinem Konto festgestellt habe?
Zunächst einmal sollten Sie versuchen herauszufinden, welches Unternehmen bei Ihnen abgebucht hat. Dies erweist sich zum Teil deshalb als schwierig, weil die Anbieter ihren vollständigen Namen zum Teil nicht angeben. Oftmals werden nur nichtssagende Kürzel verwendet.
In der folgenden Tabelle habe ich die häufigsten Kürzel zusammengestellt, die oft als Verwendungszweck auf Kontoauszügen aufgeführt sind. Falls eines der Kürzel auch auf Ihrem Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung auftaucht, können Sie so das abbuchende Unternehmen identifizieren:
Haben Sie den Betreiber identifiziert? Prüfen Sie in der Musterschreiben-Übersicht, ob ich für Ihren Fall bereits ein fertiges Kündigungsschreiben entworfen habe – mit automatisch ausgefüllter Anbieter-Adresse.
Bei welchen Anbietern kann Dr. Hoffmann helfen?
Grundsätzlich kann ich Sie bei Problemen mit allen Datingportalen unterstützen. In der Vergangenheit hat sich herausgestellt, dass Nutzer mit bestimmten Anbietern verstärkt Hilfe benötigen. Am häufigsten habe ich es in meiner täglichen Praxis mit folgenden Unternehmen zu tun:
Bei Ihnen geht es um ein anderes Unternehmen? Hier finden Sie weitere Anbieter von Datingseiten – insgesamt über 93 Gegner in der Datenbank.
Ich habe eine Mahnung von einem Inkassounternehmen erhalten – was tun?
Falls Sie bereits eine Mahnung erhalten haben – zum Beispiel weil das Konto nicht gedeckt war oder Sie eine Rückbuchung vorgenommen haben – sollten Sie zunächst die Rechtmäßigkeit der Forderung prüfen.
Wenn Sie davon überzeugt sind, dass die Mahnung unberechtigt ist, können Sie ein passendes Musterschreiben verwenden. Für viele derartige Fälle habe ich entsprechende Antwortschreiben entwickelt. In den Schreiben wird ausführlich mit rechtlichen Argumenten dargelegt, aus welchen Gründen die Forderungen unberechtigt sind.
Alternativ haben Sie natürlich die Möglichkeit, mich mit der Abwehr der Forderung und der Durchsetzung der Kündigung zu beauftragen.
Diese Inkasso-Unternehmen treten besonders häufig auf:
Wichtig: Widerspruch ist fast immer möglich. In den meisten Fällen sind diese Forderungen nicht gerichtsfest – weil der Vertrag rechtlich nie wirksam zustande gekommen ist. Ein anwaltliches Widerspruchsschreiben kann das Verfahren häufig ohne Gerichtsverfahren beenden.
Rechtliche Grundlagen – warum Sie gute Chancen haben
Das Verbraucherrecht gibt Ihnen starke Werkzeuge an die Hand. Hier sind die wichtigsten:
Kündigungsrecht (§ 312k BGB)
Seit dem 1. Juli 2022 muss jeder Online-Vertrag über einen leicht auffindbaren Kündigungsbutton kündbar sein. Fehlt dieser, kann der Vertrag jederzeit formlos beendet werden. Viele Dating-Portale verstoßen gegen diese Pflicht.
Widerrufsrecht (§ 355 BGB)
Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Wurden Sie nicht ordnungsgemäß belehrt, verlängert sich die Frist auf bis zu 12 Monate und 14 Tage. In vielen Fällen läuft die Frist noch – auch wenn der Vertrag schon länger besteht.
Button-Lösung (§ 312j BGB)
Der Bestell-Button muss klar als zahlungspflichtig erkennbar sein. Fehlt dieser Hinweis oder ist er missverständlich, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen – und es besteht keine Zahlungspflicht.
Fake-Profile als Mangel (§ 123 BGB)
Setzt ein Dating-Portal Fake-Profile oder bezahlte Controller ein, liegt eventuell eine arglistige Täuschung vor. Der Vertrag kann angefochten und rückabgewickelt werden – zurückgezahlte Beträge inklusive.
Was Sie jetzt tun sollten
Rückbuchung: Grundsätzlich möglich – aber mit Vorsicht
Grundsätzlich können Sie fehlerhafte Abbuchungen von Ihrem Konto innerhalb einer Frist von acht Wochen, gerechnet ab dem Tag der Abbuchung, zurückbuchen lassen. Dies funktioniert sowohl persönlich in Ihrer Bankfiliale als auch beim Online-Banking.
Es besteht jedoch die große Gefahr, dass Sie im Falle der Rückbuchung Mahnungen von dem Datingportalbetreiber oder sogar von einem Inkassounternehmen bzw. Inkassorechtsanwälten erhalten werden. Darin werden neben den Kosten, die dem Anbieter durch die Rückbuchung entstehen, auch die Gebühren für das Mahnschreiben verlangt. Sollte ein Inkassounternehmen oder Rechtsanwälte eingeschaltet worden sein, werden auch deren Gebühren zusätzlich verlangt. So kommen schnell sehr hohe Beträge zusammen.
Außerdem ist zu beachten, dass der zugrundeliegende Vertrag durch eine Rückbuchung nicht gekündigt wird. Ohne den Vertrag ordnungsgemäß gekündigt zu haben und ohne die Rechtmäßigkeit der Abbuchung rechtlich überprüft zu haben, sollten Sie daher mit voreiligen Rückbuchungen sehr zurückhaltend sein.
Die richtige Reihenfolge:
Zuerst: Kündigung per Einschreiben mit Rückschein
Kündigen Sie das Abo schriftlich – per Einschreiben mit Rückschein an die im Impressum genannte Adresse. Eine einfache E-Mail reicht häufig nicht aus, da der Zugang nicht beweisbar ist. Kündigen Sie gleichzeitig vorsorglich außerordentlich und hilfsweise zum nächstmöglichen Termin.
Zusätzlich: Widerruf erklären
Erklären Sie vorsorglich den Widerruf des Vertrags. Bei fehlerhafter oder fehlender Widerrufsbelehrung läuft die Frist noch – oft auch nach Wochen oder Monaten. Berufen Sie sich ausdrücklich auf die fehlerhafte Belehrung.
Danach: SEPA-Mandat widerrufen
Widerrufen Sie das SEPA-Lastschriftmandat schriftlich gegenüber Ihrer Bank. Bereits getätigte Abbuchungen können Sie innerhalb von 8 Wochen ab Buchungsdatum zurückbuchen lassen – aber erst nachdem die Kündigung auf dem Weg ist.
Wie kann mir Rechtsanwalt Dr. Hoffmann helfen?
Da sich immer wieder Betroffene bei mir melden, die Probleme mit Datingseiten haben, habe ich vor einigen Jahren begonnen, mich auf derartige Fälle zu spezialisieren. Mittlerweile habe ich mehrere hundert Fälle in diesem Bereich betreut und Betroffenen geholfen.
Dafür analysiere ich regelmäßig die Websites der verschiedenen Anbieter und überprüfe diese auf rechtliche Fehler. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass auf den Websites häufig wichtige gesetzliche Anforderungen nicht eingehalten werden. So sind zum Teil die Vertragsbedingungen nicht ausreichend deutlich dargestellt oder die notwendige Widerrufsbelehrung wird nicht ordnungsgemäß in den Bestellprozess eingebunden.
Dies ermöglicht oftmals, den angeblichen Vertrag sehr schnell zu beenden – beispielsweise indem Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen angefochten werden. In vielen Fällen können die Verträge auch noch widerrufen werden, obwohl die 14-tägige Widerrufsfrist bereits abgelaufen ist.
Mit Hilfe der von mir entwickelten Strategien erreiche ich meist sehr schnell, dass die Verträge mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden und die Anbieter keine weiteren Forderungen gegen meine Mandanten geltend machen.
Website-Analyse
Systematische Prüfung auf fehlerhafte AGB, fehlende Widerrufsbelehrung und unklaren Bestellbutton.
Anwaltliches Schreiben
Ausführliche Darlegung der rechtlichen Argumente, warum die Forderungen unberechtigt sind.
Vertrag auflösen
Ziel: sofortige Vertragsauflösung mit Wirkung – keine weiteren Abbuchungen, kein Gerichtsverfahren.
Das sagen Betroffene
Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de — ich habe bereits tausenden Betroffenen erfolgreich geholfen.

Dr. Christian Hoffmann
Rechtsanwalt in Kiel. Seit über 10 Jahren vertrete ich Verbraucher gegen unberechtigte Forderungen, Abo-Fallen und Inkasso-Abzocke.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben wie Sie.
Raus aus der Dating-Abofalle – jetzt handeln
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