Hilfe gegen Inkassomahnung

Hilfe gegen Zahlungs­aufforderung der ProCollect GmbH

Mahnung der ProCollect GmbH erhalten? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, ob Sie zahlen müssen und wie Sie die Forderung wirksam abwehren – mit Musterschreiben.

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ProCollect GmbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Tipps vom Rechtsanwalt zur ProCollect GmbH

Mahnung der ProCollect GmbH für ein Datingportal-Abo — und Sie wissen nicht, wie ein Vertrag zustande gekommen sein soll? Das ist ein häufiges Muster. Die ProCollect GmbH fordert Gebühren für verschiedene Datingseiten; viele Empfänger sind überrascht, wenn sie eine Zahlungsaufforderung der ProCollect GmbH erhalten und fragen sich, ob es sich dabei evtl. um einen Fake handelt. 

Zusätzlich zu meinen Artikel auf Anwalt.de über die ProCollect AG erfahren Sie hier, was es mit der Zahlungsaufforderung auf sich hat und was Sie tun sollten, wenn Sie ebenfalls eine solche Mahnung erhalten haben. 

Darum geht es in den Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH

Inkassoschreiben der ProCollect GmbH mit einer Zahlungsaufforderung über 375,51 EUR im Auftrag der Göktürk Networks IT-Solution Ltd. für eine angebliche Jahresmitgliedschaft.

Die Schreiben der ProCollect GmbH, die eigentlich immer per E-Mail verschickt werden, sind mit dem Wort “Zahlungsaufforderung” überschrieben. ProCollect erklärt darin, dass das Unternehmen mit dem Inkassoverfahren beauftragt worden sei. Auftraggeber ist meistens ein Unternehmen namens Göktürk Networks IT Solution Ltd. oder die Blue Internet Media GmbH.

Gefordert wird eine “Grundforderung für eine Jahresmitgliedschaft” inkl. 20,00 € Mahngebühr, sowie Inkassokosten und eine “Pauschale für Telekommunikation und Kontoführungsgebühren”. Insgesamt werden in der Regel zwischen 300,00 € und 400,00 € verlangt. 

Am Ende wird damit gedroht, dass bei Nichtzahlung der Forderung die Daten an die “Bonitätsdatenbank” weitergeleitet werden, was sich negativ auf die Kreditwürdigkeit auswirken könne.

Viele Ungereimtheiten bei den Zahlungs­aufforderungen der ProCollect GmbH

Bei genauerer Prüfung der Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH ergeben sich viele Fragen.

Auffällig ist zunächst, dass fast nie der vollständige Name oder die vollständige Postadresse der Empfänger der Schreiben angegeben ist. Stattdessen sind entweder irgendwelche Fake-Namen oder lediglich die E-Mail-Adresse abgedruckt.

Die von mir bisher vertretenen Betroffenen können sich zudem nicht erinnern, jemals eine kostenpflichtige Mitgliedschaft auf den behaupteten Datingseiten abgeschlossen zu haben. Einige berichten, die Seiten allenfalls mal vor Jahren besucht zu haben aber bestimmt kein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen zu haben. Hier stellt sich auch die Frage, warum die Betroffenen erst Jahre später Zahlungsaufforderungen erhalten. Auch wird in den Zahlungsaufforderungen nicht dargelegt, wann und in welcher Form tatsächlich ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen worden sein soll.

Datingportale existieren nicht mehr

Auffällig dabei ist zudem, dass viele der Webseiten, um die es in den Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH, mittlerweile überhaupt nicht mehr existieren. Dies betrifft meist Webseiten der Göktürk Networks IT-Solution Ltd, wie z. B.

  • echtprivat.de
  • lustkarusell.de
  • flirtkompass.com
  • xo-dates.com
  • lumioo.net
  • lovx.de oder
  • chikks.de

Darauf hingewiesen, entgegnet die ProCollect GmbH regelmäßig, dass die Webseiten in der Vergangenheit natürlich existierten. Einen Beweis hat mir das Unternehmen bisher jedoch nicht geliefert.

Einzig die Seite partnergesucht.net ist noch aufrufbar. Hier wiederum fällt auf, dass in dem Impressum eine Adresse der Göktürk Networks IT Solution in der Türkei genannt ist. Auf den Rechnungen, die den Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH beigefügt sind, findet sich hingegen eine deutsche Adresse der Göktürk Networks IT Solution.

Soweit sich die Mahnungen für das Unternehmen Blue Internet Media GmbH verschickt werden, geht es meist um die Seite whatsfun.date. Auch diesbezüglich fällt auf, dass diese Seite eher in der Vergangenheit aktiv war und auch über andere Inkassounternehmen Mahnungen verschickt hatte. Auch auf whatsfun.date sind mittlerweile keine Anmeldungen mehr möglich.

Berechtigung der ProCollect GmbH zur Durchführung von Inkassotätigkeiten fraglich

Figur ohne Gesicht angelehnt an ein Fragezeichen

Fraglich ist zudem, ob die ProCollect GmbH aus der Schweiz überhaupt vermeintliche Schuldner in Deutschland anschreiben darf.

Ein Unternehmen aus der Schweiz darf in Deutschland grundsätzlich nur dann Inkassotätigkeiten durchführen, wenn es nach dem deutschen Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Inkassodienstleister registriert ist. Auch ausländische Unternehmen müssen sich für eine reguläre gewerbliche Inkassotätigkeit in Deutschland registrieren lassen, unabhängig davon, ob sie ihren Sitz im Ausland haben. Die Registrierung setzt besondere Sachkunde und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung voraus.

Ohne diese Registrierung darf weder ein Schweizer Unternehmen noch ein anderes ausländisches Unternehmen Forderungen gegenüber deutschen Schuldnern eintreiben. Auf den Schreiben der ProCollect GmbH findet sich jedoch kein Hinweis, dass eine Registrierung nach dem RDG vorliegt und auch im offiziellen Rechtsdienstleistungsregister konnte ich keinen entsprechenden Eintrag finden. Erlaubnisfrei wäre die Inkassotätigkeit nur, wenn die ProCollect GmbH die Forderung endgültig gekauft hätte und somit das Ausfallrisiko vollständig übernimmt (sog. erlaubnisfreier Forderungskauf). Es gibt jedoch keine Anzeichen dafür, dass dies hier der Fall ist. Bereits in der Vergangenheit gab es Fälle, in denen Schweizer Inkassounternehmen die Einziehung untersagt wurde.

Einfach ignorieren? So sollten Sie auf die Mahnungen der ProCollect GmbH reagieren

Insgesamt muss man feststellen, dass die Zahlungsaufforderungen der ProCollect GmbH viele Fragen aufwerfen. Wenn Sie ebenfalls ein solches Schreiben erhalten haben, kann ich Ihnen nur raten, dieses genau zu prüfen oder von einem Rechtsanwalt prüfen zu lassen. 

Sollten Sie der Meinung sein, dass die Forderungen unberechtigt sind (etwa weil Sie nie ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen haben), sollten Sie sich dagegen zur Wehr setzen. So empfiehlt es sich, sich zumindest einmal (schriftlich) mit der ProCollect GmbH in Verbindung setzen und die Forderung bestreiten und deren Rechtmäßigkeit zurückweisen. Zudem sollten Sie den angeblichen Vertrag vorsorglich kündigen. Da Sie einen Nachweis darüber aufbewahren sollten, empfiehlt es sich nicht, dies telefonisch zu klären.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

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Von welchem Unternehmen wurde ProCollect GmbH beauftragt?

ProCollect GmbH wird von verschiedenen Unternehmen mit der Geltendmachung von Forderungen beauftragt. Damit ich Ihnen passgenau helfen kann, muss ich den Auftraggeber von ProCollect GmbH kennen. Der steht meistens im Brief unter „Forderung von" oder „im Auftrag von".

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Häufige Fragen zu ProCollect GmbH

Die ProCollect GmbH ist ein in der Schweiz ansässiges Inkassounternehmen, das auch in Deutschland operiert. Die Schreiben kommen meist per E-Mail mit der Überschrift "Zahlungsaufforderung" und sind oft auffällig unspezifisch — häufig fehlt sogar der vollständige Name des Empfängers, manchmal steht nur die E-Mail-Adresse drauf.
Vor allem für die Göktürk Networks IT Solution Ltd. und die Blue Internet Media GmbH — Betreiber zweifelhafter Dating- und Erotikportale wie whatsfun.date. Die geforderten Beträge bewegen sich typischerweise zwischen 300 € und 400 €.
Die Firma existiert, die E-Mails sind also keine reine Fälschung. Berechtigt ist die Forderung deswegen aber meistens nicht. Die fehlenden Empfängerdaten und der Mailweg sind starke Indizien dafür, dass kein konkreter Vertragsschluss vorliegt — und genau das ist der juristische Hebel.
Nein. Eine Zahlung gilt als Schuldanerkenntnis und beendet das angebliche Abo trotzdem nicht — im Folgemonat kommt die nächste Forderung. Außerdem ermutigen Sie damit den Anbieter, weitere haltlose Forderungen zu schicken. Besser: schriftlich bestreiten und Vertragsnachweis verlangen.
Ohne nachweisbaren Vertrag und ohne saubere Empfängerdaten ist eine erfolgreiche Klage extrem unwahrscheinlich. Die Eskalation endet in der Praxis meist nach 1-2 anwaltlichen Schreiben — vor allem, wenn Sie die fehlenden Vertragsangaben förmlich rügen.
Nur, wenn die Forderung unbestritten bleibt. Sobald Sie ihr schriftlich widersprechen, ist sie streitig — und damit nach § 31 BDSG nicht Schufa-meldbar. Mein Schreiben sorgt automatisch für diese Streitigstellung.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mein Musterschreiben weist die ProCollect-Forderung zurück, fordert Vertragsnachweis nach § 13a RDG und kündigt das angebliche Abo vorsorglich. Bei Beauftragung übernehme ich die komplette Kommunikation mit ProCollect und dem dahinterstehenden Anbieter.
Das Schreiben geht in der Regel am gleichen oder nächsten Werktag an ProCollect und an Göktürk Networks bzw. Blue Internet Media raus. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht.
Die ProCollect verschickt seit Jahren E-Mail-Mahnungen für zweifelhafte Dating- und Erotikportale — die Beschwerdelage in Verbraucher-Foren ist hoch. Zwei Muster fallen auf: häufig fehlt der vollständige Empfängername (nur E-Mail-Adresse), und die behauptete Mitgliedschaft passt fast nie zu dem, was der Empfänger erinnert. Beides spricht dafür, dass kein wirksamer Vertrag besteht.
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