Hilfe bei ungewollten Abos

The Casual Lounge kündigen

Kündigung The Casual Lounge - Jetzt rechtssichere Vorlage vom Anwalt herunterladen und Abbuchungen von iMedia888 GmbH stoppen!

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iMedia888 GmbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

The Casual Lounge kündigen - Tipps vom Rechtsanwalt

Wenn Sie sich auf The Casual Lounge angemeldet haben und immer wiederkehrende Abbuchungen feststellen, finden Sie hier einige Hinweise, was Sie dagegen tun können.

The Casual Lounge – Datingportal der iMedia888 GmbH

Die Anmeldung auf thecasuallounge.de ist zunächst kostenlos möglich. Ist das Profil angelegt, merkt man jedoch relativ schnell, dass der Flirterfolg mit einer kostenlosen Mitgliedschaft bei “The Casual Lounge” relativ begrenzt sein dürfte.

So können ohne “VIP-Mitgliedschaft” z. B. weder unbeschränkt Nachrichten gelesen oder geschrieben werden, noch kann man private Fotos sehen.

Will man jedoch den kompletten Funktionsumfang der Seite nutzen, muss eine sog. VIP Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Hierfür bietet der Betreiber der Seite, die iMedia888 GmbH, verschiedene Laufzeiten an. Klickt man eine solche VIP Mitgliedschaft an, muss man aber gleich doppelt aufpassen. Zum einen gilt der angegebene Preis nicht etwa für die gesamte Laufzeit, sondern pro Monat. So werden für eine 6 Monatsmitgliedschaft nicht etwa 29,90 €, sondern 179,40 € fällig! Zum anderen verlängert sich die Mitgliedschaft automatisch, wenn man nicht rechtzeitig kündigt! So werden aus 29,90 € schnell mehrere hundert Euro.

Abo be thecasuallounge.de verlängert sich automatisch

Einige Nutzer sind überrascht, wenn sie in der Folge immer wieder Abbuchungen auf Ihrem Konto feststellen.

Ist das Konto nicht gedeckt oder lässt man die Beträge von der Bank zurückbuchen, folgen zum Teil Zahlungsaufforderungen von Auer Witte Thiel.

Der Grund für diese Abbuchungen findet sich unter anderem in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der iMedia888 GmbH. Dort heißt es, dass sich der Vertrag über ein VIP-Produkt automatisch um die bei der Bestellung genannte Laufzeit verlängert, wenn nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Kündigungsfristen hängen dabei von der jeweiligen Vertragslaufzeit ab. Da der Vertrag aus Beweisgründen per Post gekündigt werden sollte (z. B. per Einschreiben mit Rückschein), muss man daher rechtzeitig an die Kündigung denken.

Abbuchungen stoppen und Abo bei der iMedia888 GmbH kündigen

Vor allem, wenn Sie eine “VIP-Mitgliedschaft” abgeschlossen haben sollten, handelt es sich um ein kostenpflichtiges Abo. Um weitere Abbuchungen zu stoppen, sollten Sie das Abo so schnell wie möglich beenden.

Viele Betroffene wissen jedoch nicht, wie die Kündigung am besten erfolgen sollte. Wichtig ist, dass das bloße Löschen des eigenen Profils nicht ausreicht, um das Abo zu beenden. Und auch eine E-Mail an den Support genügt in vielen Fällen nicht. 

Sicherer ist es in jedem Fall, eine schriftliche Kündigung mit der Post zu verschicken. Damit Sie den Eingang Ihrer Kündigung auch nachweisen können, sollten Sie die Kündigung am Besten per “Einschreiben mit Rückschein” versenden.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Mandantenstimmen

Das sagen meine Mandanten

Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

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Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
L. B. · Mandantin
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Grandioser Support und extrem kompetent. Mein Anliegen war nach 2 Tagen erledigt, das war unfassbar schnell und hat Hunderte Euros gespart. Sehr gerne wieder.
M. K. · Mandant
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Dr. Hoffmann hat alles innerhalb kürzester Zeit für uns geklärt. Die Kosten wurden über 90 % gesenkt. Eine perfekte Homepage, ein fester Preis. Er hat alles super erledigt.
M. A. · Mandant
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Super Arbeit, schnelle Antwort, freundlich und immer erreichbar. Ich kann Herrn Hoffmann nur wärmstens empfehlen — ich würde gerne 6 von 5 Sternen geben!
N. K. · Mandant
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Sympathisch, immer erreichbar für offene Fragen. Ein Klasse-Anwalt — gerne wieder und nur zu empfehlen!
K. S. · Mandantin
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Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

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Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann, Kiel
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Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.

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Häufige Fragen zu iMedia888 GmbH

Die iMedia888 GmbH mit Sitz in Aschheim bei München betreibt die Dating-Plattform 'The Casual Lounge'. Das Unternehmen gerät häufig in die Kritik, weil Nutzer ungewollt kostenpflichtige Abonnements abschließen. Viele meiner Mandanten wenden sich an mich, weil sie plötzlich Abbuchungen von iMedia888 auf ihrem Konto entdecken.
Die Abbuchungen entstehen meist durch ein kostenpflichtiges Abo bei 'The Casual Lounge'. Häufig haben sich Nutzer nur für eine vermeintlich kostenlose Registrierung angemeldet, dabei aber unbemerkt ein kostenpflichtiges Abonnement abgeschlossen. Die Kostenpflicht wird oft nicht deutlich genug kommuniziert oder die Nutzer übersehen entsprechende Hinweise beim Anmeldeprozess.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung sind die Verträge häufig rechtlich angreifbar, weil die Kostenpflicht nicht ausreichend deutlich kommuniziert wurde oder die Bestell-Button-Pflicht nach § 312j BGB nicht eingehalten wurde. Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich daher meist.
Davon rate ich ab. Eine Zahlung würde als Schuldanerkenntnis gewertet und die Rechtmäßigkeit der Forderung bestätigen. Stattdessen empfehle ich, den Vertrag und die Widerrufsmöglichkeiten prüfen zu lassen. Bei Verbraucherverträgen haben Sie nach § 312g BGB oft ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das unter Umständen noch ausgeübt werden kann.
Ignorieren ist keine gute Strategie. Die Forderungen werden meist an Inkassounternehmen weitergegeben, die weitere Kosten verursachen. Im schlimmsten Fall kann ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen. Gegen einen Mahnbescheid haben Sie nur 14 Tage Zeit für Widerspruch — danach wird die Forderung vollstreckbar, unabhängig von ihrer ursprünglichen Berechtigung.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Sie können entweder ein Musterschreiben nutzen oder mich mit der kompletten Abwicklung beauftragen. Bei Beauftragung übernehme ich die gesamte Kommunikation mit iMedia888 — ohne Abo, ohne versteckte Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht. Sollte dennoch ein Mahnbescheid kommen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein. Die Erfolgsaussichten hängen von den konkreten Umständen des Vertragsschlusses ab.
Eine Kündigung sollten Sie schriftlich per Brief mit Einschreiben (ggf. mit Rückschein) an iMedia888 GmbH senden. Wichtig ist, dass die Kündigung alle erforderlichen Angaben enthält und fristgerecht erfolgt. E-Mail-Kündigungen werden oft nicht akzeptiert oder können später nicht bewiesen werden, daher empfehle ich immer den Postweg.
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Sie müssen sich nicht allein mit iMedia888 GmbH auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.