Hilfe gegen Inkassomahnung

Mahnung der Colleon AG

Mahnung der Colleon AG erhalten? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, ob Sie zahlen müssen, wie Sie widersprechen und wie Sie die Forderung wirksam stoppen.

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Colleon AG – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Sie haben Post von der Colleon AG erhalten — einem Inkassounternehmen, das Mahnungen für verschiedene Online-Dienste verschickt. Oft geht es um Seiten wie selbstauskunft.de oder service-rundfunkbeitrag.de, aber auch um angebliche Mitgliedschaften auf Datingportalen. Viele Betroffene fragen sich: Ist die Forderung überhaupt berechtigt — und muss ich zahlen? Die kurze Antwort: nicht unbedingt.

Wenn Sie eine solche Mahnung erhalten haben, finden Sie hier konkrete Hinweise, wie Sie am besten reagieren. Weiter unten haben Sie die Möglichkeit, ein Antwortschreiben herunterzuladen oder mich mit der Abwehr der Mahnung zu beauftragen.

Colleon AG: Betrug, Fake oder seriöses Inkasso?

Das Inkassounternehmen Colleon AG mit Sitz in Mainz schreibt immer wieder Betroffene an, um angebliche Forderungen für verschiedene Verträge einzutreiben. Dabei geht es zum Beispiel um die Seiten selbstauskunft.de oder service-rundfunkbeitrag.de

In der Mahnung der Colleon AG heißt es zum Beispiel:

Sehr geehrter Herr…,

Vielen Dank für Ihren Auftrag, den das Team von service-rundfunkbeitrag.de gerne für Sie ausgeführt hat.

Ihr Antrag (z. B. Abmelden, Änderungen, Neuanmeldung) über die Website von service-rundfunkbeitrag.de wurde erfolgreich erstellt und an die Rundfunkanstalt per Post gesendet. Die Rechnung für diesen Service wurde Ihnen per E-Mail zugesendet.

Leider konnte bisher noch kein Zahlungseingang zu dieser Bestellung festgestellt werden. Haben Sie die Rechnung eventuell übersehen

Weiter wird dem Empfänger erläutert, dass man sich leider mit der Zahlung im Zahlungsverzug befinde. Daher wird man aufgefordert, die fällige Forderung bis zu einem bestimmten Datum zu bezahlen. Zudem habe man die Kosten der Inanspruchnahme der Colleon AG zu tragen. Auf der zweiten Seite wird meist noch eine Forderungsaufstellung beigefügt, aus der sich die bisher entstandenen Kosten ergeben sollen.

Hierzu sollte man wissen, dass die Colleon AG grundsätzlich kein Fake ist, d. h. dieses Unternehmen gibt es tatsächlich. Allerdings bedeutet, dass es sich um keinen Fake handelt, nicht zwangsläufig, dass die Mahnungen auch tatsächlich berechtigt sind und Sie diese bezahlen müssen. Dies muss vielmehr in jedem Einzelfall geprüft werden. 

Viele Betroffene fragen sich, ob es sich um Betrug handelt. Die Colleon AG ist kein erfundenes Unternehmen — aber ob die konkrete Forderung rechtlich durchsetzbar ist, steht auf einem anderen Blatt. In vielen Fällen fordern Inkassounternehmen Beträge ein, die rechtlich angreifbar sind: weil kein wirksamer Vertrag zustande kam, weil die Widerrufsbelehrung fehlte oder weil die Seite keine ordnungsgemäße Buttonlösung hatte. Das ist kein Betrug im strafrechtlichen Sinne — aber rechtlich trotzdem ein schwaches Fundament für die Forderung.

Mahnung der Colleon AG für selbstauskunft.de – Was tun?

Mahnung der Colleon AG für selbstauskunft.de

Häufig verschickt die Colleon AG die Mahnungen wegen einer angeblichen Anmeldung auf der Seite selbstauskunft.de. Auf der Seite kann man eine SCHUFA-Auskunft beantragen. Selbstauskunft.de wird betrieben von einem Unternehmen namens NLTS Global Analytics mit Sitz in Tschechien.

In den Mahnungen wird behauptet, man hätte auf Selbstauskunft.de einen Vertrag abgeschlossen. Neben den angeblich vereinbarten Gebühren für die Selbstauskunft habe man wegen Nichtzahlung zusätzlich die entstandenen Inkassogebühren zu tragen. Anderenfalls werde man das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Offenbar verwechseln einige Betroffene die Seite selbstauskunft.de mit der offiziellen Webseite der Schufa. Dort ist eine Auskunft nämlich kostenlos möglich. 

Wenn Sie sich gegen die Mahnungen der Colleon AG wegen Selbstauskunft.de wehren möchten, können Sie z. B. mein Musterschreiben herunterladen.

Muss ich die Mahnung der Colleon AG bezahlen?

Ganz allgemein kann man sagen, dass Sie Mahnungen von Inkassounternehmen ernst nehmen und nicht einfach ignorieren sollten. Ansonsten besteht die Gefahr, dass weitere Kosten entstehen und evtl. ein gerichtliches Mahnverfahren oder eine Klage bei einem Gericht eingereicht wird.

Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Mahnungen der Colleon AG immer berechtigt sind. So ist zu beachten, dass der Anbieter des Datingportals beweisen muss, dass Sie tatsächlich ein entsprechendes Abo abgeschlossen haben. Dies wird nicht immer gelingen, vor allem wenn keine Überprüfung der Identität stattgefunden hat.

Selbst wenn Sie sich tatsächlich bei dem Service angemeldet haben sollten, heißt dies nicht, dass Sie zur Zahlung der gesamten Gebühren verpflichtet sind. So muss bspw. geprüft werden, ob die verlangten Mahngebühren in der Höhe tatsächlich berechtigt sind. 

Noch wichtiger ist allerdings zu überprüfen, ob die jeweilige Seite alle erforderlichen Rechtspflichten erfüllt hat.

So sollten Sie auf die Mahnungen der Colleon AG reagieren

Hand mit Geldscheinen

Dies alles führt indes nicht dazu, dass Sie die Zahlungsaufforderungen der Colleon AG einfach ignorieren sollten. Wenn Sie überhaupt nicht reagieren, besteht die Gefahr, dass tatsächlich eine Klage gegen Sie eingereicht wird und zudem könnten die Forderungen der SCHUFA gemeldet werden. Eine derartige Meldung ist indes nicht zulässig, wenn Sie die Rechtmäßigkeit der Forderung bestritten haben.

Sie sollten sich daher zumindest einmal schriftlich mit der Colleon AG in Verbindung setzen und die Forderung bestreiten und deren Rechtmäßigkeit zurückweisen. Da Sie einen Nachweis darüber aufbewahren sollten, empfiehlt es sich nicht, dies telefonisch zu klären.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

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L. B. · Mandantin
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M. K. · Mandant
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Von welchem Unternehmen wurde Colleon AG beauftragt?

Colleon AG wird von verschiedenen Unternehmen mit der Geltendmachung von Forderungen beauftragt. Damit ich Ihnen passgenau helfen kann, muss ich den Auftraggeber von Colleon AG kennen. Der steht meistens im Brief unter „Forderung von" oder „im Auftrag von".

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Ich übernehme die komplette Kommunikation. Sie bekommen keine Post mehr und ich halte Sie auf dem Laufenden.

Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann, Kiel
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Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.

Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.

Häufige Fragen zu Colleon AG

Die Colleon AG ist ein Inkassounternehmen mit Sitz in Mainz. Sie treibt Forderungen im Auftrag verschiedener Firmen ein — darunter auch Seiten wie selbstauskunft.de. Viele Mandanten kommen zu mir, weil sie Mahnungen der Colleon AG erhalten haben, ohne sich an den zugrundeliegenden Vertrag zu erinnern.
Häufig stehen hinter den Forderungen angebliche Einmal-Verträge über Online-Angebote wie etwa selbstauskunft.de — eine Seite, die leicht mit der offiziellen Schufa-Selbstauskunft verwechselt wird. Die Colleon AG übernimmt dann das Inkasso für den angeblichen Vertragspartner.
Oft nicht oder nur teilweise. Viele dieser Forderungen sind aus unterschiedlichen Gründen angreifbar: fehlende ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung, unklare Preisangaben, Verstöße gegen Verbraucherschutzvorschriften. Im Einzelfall lässt sich die Forderung häufig vollständig abwehren.
Nein. Aus einer Inkasso-Mahnung kann ein gerichtlicher Mahnbescheid werden. Wenn Sie dem nicht rechtzeitig widersprechen, wird die Forderung vollstreckbar — unabhängig davon, ob sie ursprünglich berechtigt war. Besser: Forderung jetzt prüfen lassen und anwaltlich zurückweisen.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben können Sie die Forderung selbst zurückweisen. Wenn ich den Fall komplett für Sie übernehme, übernehme ich die gesamte Kommunikation mit der Colleon AG — kein Abo, keine versteckten Kosten.
Nach Ihrer Beauftragung schreibe ich die Colleon AG in der Regel noch am gleichen oder nächsten Werktag an. Damit wird die Forderung anwaltlich zurückgewiesen. Weitere Mahnungen gehen an mich — Sie bekommen nichts mehr nach Hause geschickt.
Das passiert gelegentlich — ist aber ohne Wirkung. Ich antworte auf jede weitere Mahnung und mache dabei deutlich, dass die Forderung rechtlich nicht durchsetzbar ist. In aller Regel beruhigt sich die Sache nach 1–2 anwaltlichen Schreiben.
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