Hilfe bei ungewollten Abos

Whatsfun - Hilfe bei Mahnung der Blue Internet Media eood

Hilfe gegen whatsfun Mahnung der Blue Internet Media eood - Hier whatsfun bzw. whatsfun.date kündigen und Mahnung abwehren!

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Blue Internet Media GmbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Die Blue Internet Media GmbH mit Sitz in der Schweiz betreibt mehrere Datingplattformen im Internet. Die neueste Seite des Unternehmens heißt whatsfun.date. Das Vorgehen der Blue Internet Media GmbH ist allerdings immer das gleiche.

Falls Sie ebenfalls Probleme mit der Blue Internet Media GmbH haben, finden Sie hier Tipps und Hinweise, was Sie tun können.

whatsfun und andere Seiten - Blue Internet Media eood betreibt mehrere Datingportale

Pärchen blickt besorgt auf Rechnungen für Datingseite

Als Rechtsanwalt helfe ich seit vielen Jahren Betroffenen, die Probleme mit Datingportalen im Internet haben. Ich kenne den Markt der Anbieter und deren Vorgehen sehr gut. In diesem Zusammenhang habe ich es auch immer wieder mit der Blue Internet Media GmbH zu tun. Das schweizer Unternehmen betreibt mehrere Datingseiten. In der Vergangenheit hatten die Betroffenen häufig Probleme mit den Seiten leichteluder.com und loveandmore.dating. Seit kurzem ist eine weitere Seite dazu gekommen: whatsfun.date.

Das Vorgehen der Blue Internet Media GmbH ist dabei jedoch immer identisch. In der Regel werden die angeblichen Forderungen für Mitgliedschaften auf den Datingportalen mit allem Nachdruck eingefordert.

Premiummitgliedschaft auf whatsfun kündigen

Screenshot der Startseite von whatsfun.date

Auf der Startseite von whatsfun.date erhält man zunächst nicht viele Informationen.

Dort heißt es lediglich „Jetzt heisse Dates in Deiner Nähe finden“. Hier hat man ausschließlich die Möglichkeit, seine E-Mail-Adresse einzugeben und kann dann auf den Button „Jetzt starten“ klicken.

Auf der nächsten Seite hat man dann die Möglichkeit, eine „Exclusive Mitgliedschaft PREMIUMlight“ abzuschließen. Damit könne man unter anderem komplette Profile sehen sowie Nachrichten lesen und schreiben“. Als Preis wird angezeigt. Zusätzlich finden sich die Schlagworte „Laufzeit 60 Tage“ und „Zahlung einmalig“.

Zudem hat man hier die Möglichkeit, die (sehr klein gedruckten) Abschnitte „Leistungen“, „Gebühren“, „AGB“ und „Widerrufsbelehrung“ anzusehen. In den AGB erfährt man unter anderem, dass es sich bei whatsfun.date um ein soziales Netzwerk handelt, „auf dem der Nutzer ein Profil anlegen, nach Profilen anderer Nutzer suchen und Kontakt mit anderen Nutzern aufnehmen kann. Umgekehrt können andere Nutzer nach dem Profil des Nutzers suchen und mit diesem Kontakt aufnehmen.“

Interessant ist, dass der Vertragsschluss online über die Dating-Plattform des Anbieters, „namentlich über die Internet-Seite unter Richtig Wild“ erfolgen soll. Von der Seite whatsfun.date ist dagegen merkwürdigerweise nichts zu lesen.

Auffällig ist zudem, dass auf der Seite keinerlei Zahlungsvarianten ausgewählt werden müssen.

Fragen wirft darüber hinaus der Satz in den AGB auf, wonach sich ein Vertrag, der ab dem 01.03.2022 abgeschlossen wurde, jeweils automatisch um einen Monat verlängert (Ziff. 5.2). Wie passt dies mit der Angabe auf der Startseite zusammen, wonach es sich um eine einmalige Zahlung handeln soll?

Fake Timer auf whatsfun.date

Fake Timer auf whatsfun.date — Bestellseite mit ablaufendem Timer

Ebenso fragwürdig ist der herunterlaufende Timer, wozu es heißt, dass das Angebot nur noch kurz verfügbar sei.

Tatsächlich aber beginnt der 2.30 Timer nach dem Ablauf einfach erneut. Das Verwenden eines solchen falschen Timers wird auch manipulative Praktik in Form von „Dark Patterns“ bezeichnet. Die EU-Kommission hat erst kürzlich zahlreiche Online-Shops auf den Einsatz derartiger unzulässiger Methoden untersucht. EU-Justizkommissar Didier Reynders bezeichnete den Einsatz von Dark Patterns als eindeutig rechtswidrig und Verstoß gegen die Verbraucherschutzregeln. 

Zudem dürfte solche Methoden aus wettbewerbsrechtlicher Sicht abmahnfähig sein.

Rechnung der Blue Internet Media GmbH

Bereits aus älteren Fällen ist bekannt, dass die Blue Internet Media GmbH die angeblich bestehenden Forderungen mit Nachdruck geltend gemacht werden. 

Hierfür werden zunächst von der Blue Internet Media GmbH Mahnungen verschickt. Besonders ungewöhnlich und aus datenschutzrechtlichen Aspekten bedenklich ist dabei die Tatsache, dass die Zahlungsaufforderungen häufig mit einem Foto des Empfängers versehen sind. Damit soll ganz offensichtlich der Druck auf den Betroffenen erhöht werden. Zudem werden einem eine Zusammenfassung der angeblichen Bestellung präsentiert, in der die eigenen Daten sowie weitere Informationen aufgeführt sind, die offensichtlich bei der Nutzung des Angebotes erhoben worden sind, wie etwa das genutzte Endgerät, die IP-Adresse und der eigene Standort.

Mahnungen der Culpa Inkasso GmbH im Auftrag der Blue Internet Media GmbH

Rechnung WhatsFun

Führt all dies indes nicht zum Erfolg und man zahlt die geforderten Beträge nicht, fährt die Blue Internet Media GmbH häufig “größere Geschütze” auf. So wird häufig die Culpa Inkasso GmbH mit dem Einzug der Forderungen beauftragt (weitere Informationen über die Culpa Inkasso GmbH finden Sie hier).

In der Vergangenheit wurde zudem die Rechtsanwaltskanzlei InkassoVonMorgen mit der Geltendmachung von Mitgliedsbeiträgen beauftragt. Dabei geht es um Datingseiten, die ebenfalls von der Blue Internet Media GmbH betrieben werden, wie etwa die Seite leichteluder.com, bei denen aber die Smiles + Happy Entertainment GmbH zwischengeschaltet wird. Die Forderungen werden dann im Auftrag der Smiles + Happy Entertainment GmbH geltend gemacht, obwohl dieses Unternehmen selbst in den eigenen AGB überhaupt nicht Vertragspartner geworden ist.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

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Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

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Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

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Häufige Fragen zu Blue Internet Media GmbH

Die Blue Internet Media GmbH (auch als EOOD firmierend) ist ein Anbieter von Dating-Portalen wie Whatsfun mit Sitz in der Schweiz. Das Unternehmen betreibt verschiedene Dating-Plattformen mit langen Mindestlaufzeiten und Kündigungsfristen. Viele meiner Mandanten erhalten Mahnungen, ohne sich bewusst für ein kostenpflichtiges Abo angemeldet zu haben.
Meist entsteht die Forderung durch eine unbewusste Anmeldung bei Dating-Portalen wie Whatsfun. Oft denken Nutzer, sie würden nur ein kostenloses Profil erstellen, schließen aber unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo ab. Die Mitgliedschaften haben lange Laufzeiten, was zu hohen Gesamtkosten führt.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung sind bei Dating-Portalen häufig die gesetzlichen Informationspflichten nicht erfüllt oder die Kostenpflicht war nicht eindeutig erkennbar. Bei unbewussten Vertragsschlüssen bestehen oft gute Chancen, die Forderung erfolgreich abzuwehren.
Das rate ich nicht. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung an und bestätigen den Vertragsschluss. Besser ist es, die Berechtigung der Forderung prüfen zu lassen. Oft lassen sich Dating-Abo-Forderungen durch formale Mängel oder fehlerhafte Vertragsschlüsse erfolgreich zurückweisen.
Ignorieren sollten Sie die Mahnung nicht. Im schlimmsten Fall kann ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen. Gegen diesen haben Sie nur 14 Tage Zeit für Widerspruch, sonst wird die Forderung vollstreckbar. Sinnvoller ist eine anwaltliche Prüfung und gegebenenfalls eine begründete Zurückweisung der Forderung.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Sie können entweder ein Musterschreiben erhalten oder mich mit der vollständigen Abwicklung beauftragen. Es entstehen keine weiteren Kosten oder versteckten Gebühren.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht.
Eine Kündigung ist grundsätzlich möglich, sollte aber schriftlich per Einschreiben (ggf. mit Rückschein) erfolgen. Sie benötigen dafür Ihre Kundennummer und müssen die Kündigungsfristen beachten. Parallel dazu kann geprüft werden, ob der Vertrag von Anfang an unwirksam war — dann wäre eine Kündigung gar nicht nötig.
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