Hilfe bei ungewollten Abos

Cyberservices B.V. kündigen - seitensprungarea.com

49,90 € abgebucht von Cyberservices B.V. "INTERNETBILLING"? Jetzt Kündigung für seitensprungarea.com vom Anwalt herunterladen!

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Cyberservices B.V. – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Kündigung für Cyberservices B.V. bei Abbuchungen von “cyberbilling.com”

Lesen Sie hier, was es damit auf sich hat und was Sie dagegen tun können.

seitensprungarea.com und andere Datingportale von der Cyberservices B.V.

Die Firma Cyberservices B.V. sitzt in den Niederlanden und betreibt zahlreiche deutschsprachige Dating- bzw. Flirtseiten im Internet wie z. B. die Seiten memberarea.tv und seitensprungarea.com.

Eine kostenlose Basis-Migliedschaft ist auf den Seiten der Cyberservices B.V. mit wenigen Klicks erstellt. Hierfür muss man lediglich sein Geschlecht, einen Benutzername und ein Passwort auswählen und seine E-Mail-Adresse angeben.

Will man jedoch den vollen Funktionsumfang nutzen und etwa mit anderen Nutzern unbegrenzt kommunizieren, muss eine kostenpflichtige Mitgliedschaft (Premium Mitgliedschaft) abgeschlossen werden. Hierfür werden unterschiedliche Vertragslaufzeiten angeboten, wie z. B. 30 Tage, 90 Tage oder 180 Tage. Da die entstehenden Kosten pro Tag angegeben sind, wirken sie Preise auf den ersten Blick nicht sehr hoch (z. B. 0,78 € pro Tag; die Gesamtkosten werden nur deutlicher kleiner dargestellt).

Abbuchungen von Cyberservices B.V mit “Internetbilling” oder “www.cyberbilling.com Amsterdam”

Offenbar dem Glauben, es handelt sich um eine einmalige Zahlung, melden sich viele Nutzer auf den von der Cyberservices B.V. betriebenen Seiten an.

Die böse Überraschung folgt meist einige Zeit später, wenn Beträge vom Konto oder der Kreditkarte abgebucht werden, bspw. 49,90 Euro pro Monat. Auf den Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte ist oftmals als Verwendungszweck “INTERNETBILLING” oder “www.cyberbilling.com Amsterdam” aufgeführt.

Der Grund für die Abbuchungen findet sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Cyberservices B.V., in denen es heißt, dass sich der Vertrag automatisch verlängert, wenn dieser nicht unter Einhaltung der Kündigungsfrist gekündigt wird. Die Kündigungsfrist soll dabei für die kostenpflichtigen Dienste 10 Tage betragen. Können die Beträge nicht vom Konto oder der Kreditkarte abgebucht werden, folgen in vielen Fällen Mahnungen der Rechtsanwälte Fix & Mosebach.

Abo bei Cyberservices bzw. seitensprungarea.com richtig kündigen

Viele Betroffene wissen oft nicht, wie Sie in einem solchen Fall richtig reagieren. Da es sich bei seitensprungarea.com und anderen Seiten um ein Abo handelt, welches sich automatisch verlängert, sollten Sie dieses so schnell wie möglich kündigen, wenn Sie weitere Abbuchungen verhindern möchten. Damit Sie einen Nachweis haben, dass Sie gekündigt haben, sollten Sie die Kündigung nicht (nur) per E-Mail schreiben. 

Sie sollten stattdessen eine schriftliche Kündigung per Post verfassen und diese so an Cyberservices B.V. schicken, dass Sie den Zugang nachweisen können (z. B. per Einschreiben mit Rückschein).

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
Mit einem anwaltlichen Schreiben ist die Sache meist schnell vom Tisch.
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Das sagen meine Mandanten

Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

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L. B. · Mandantin
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M. K. · Mandant
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N. K. · Mandant
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Sympathisch, immer erreichbar für offene Fragen. Ein Klasse-Anwalt — gerne wieder und nur zu empfehlen!
K. S. · Mandantin
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Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

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Häufige Fragen zu Cyberservices B.V.

Cyberservices B.V. ist ein niederländisches Unternehmen mit Sitz in Amsterdam. Das Unternehmen betreibt Dating-Portale wie seitensprungarea.com und ähnliche Seiten. Viele Mandanten wenden sich an mich, weil sie Schwierigkeiten bei der Kündigung haben oder unerwartete Abbuchungen feststellen.
Abbuchungen entstehen meist durch Verträge auf Dating-Portalen wie seitensprungarea.com. Oft erinnern sich Betroffene nicht an eine bewusste Anmeldung oder haben die automatische Vertragsverlängerung übersehen. Auch unklare Bestell-Buttons oder irreführende Gratis-Angebote können zu ungewollten Verträgen führen.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung lohnt sich eine anwaltliche Prüfung, weil häufig formale Mängel bestehen — etwa bei der Bestell-Button-Gestaltung nach § 312j BGB oder beim Widerrufsrecht nach § 312g BGB.
Das rate ich nicht. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung grundsätzlich an und stärken die Rechtsposition des Anbieters. Sinnvoller ist es, die Berechtigung der Forderung zunächst prüfen zu lassen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen oder das Widerrufsrecht geltend zu machen.
Ignorieren Sie Mahnungen nicht komplett. Aus unbeantworteten Inkasso-Schreiben kann ein gerichtlicher Mahnbescheid werden. Dann haben Sie nur 14 Tage Zeit für Widerspruch, sonst wird die Forderung vollstreckbar — unabhängig von ihrer ursprünglichen Berechtigung.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben können Sie selbst tätig werden. Bei Beauftragung übernehme ich die komplette Kommunikation mit Cyberservices B.V. — kein Abo, keine versteckten Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht. Sollte dennoch ein Mahnbescheid kommen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Eine Kündigung sollten Sie schriftlich per Brief mit Einschreiben (ggf. mit Rückschein) versenden. Beachten Sie die Kündigungsfrist — laut verfügbaren Informationen oft 10 Tage zum Vertragsende. Eine E-Mail-Kündigung ist rechtlich unsicherer, da der Zugang schwerer beweisbar ist.
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Sie müssen sich nicht allein mit Cyberservices B.V. auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.