Hilfe bei ungewollten Abos

Webbilling AG kündigen – jetzt ohne Kundennummer kündigen

Unbekannte Abbuchung von Webbilling AG? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, welcher Anbieter dahinter steckt und wie Sie kündigen – auch ohne Kundennummer.

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Webbilling AG kündigen

Immer wieder sind Betroffene völlig überrascht, wenn sie Abbuchungen der Webbilling AG auf Ihrem Kontoauszug entdecken. Meist haben die Kontoinhaber noch nie etwas von diesem Unternehmen gehört. Webbilling AG zu kündigen ist aber gar nicht so einfach und oft auch nicht zielführend. Denn die Webbilling AG bucht die Beträge für andere Unternehmen ab, mit denen ein Vertrag bestehen soll. Oft handelt es sich dabei um Abos von Datingseiten. 

Hier erfahren Sie, was Sie Sie tun müssen, um ein Kündigung zu erreichen und die Abbuchungen der Webbilling AG zu stoppen

Webbilling AG auf dem Kontoauszug - Was ist das?

Webbilling AG auf dem Kontoauszug oder der Kreditkartenabrechnung! Viele Betroffene sind sehr erschrocken, wenn sie eine Abbuchung dieses Unternehmens entdecken. Häufig können die Kontoinhaber mit diesem Unternehmen nichts anfangen bzw. wissen nicht, wofür die Abbuchungen erfolgen. Dies ist besonders ärgerlich, wenn es nicht bei einer Abbuchung bleibt, sondern die Abzüge regelmäßig erfolgen.

Hauptgrund dafür, dass das Unternehmen aus der Schweiz vielen Betroffenen unbekannt ist, dürfte sein, dass die Webbilling AG selbst nicht Anbieter von Produkten oder Ähnlichem ist. Vielmehr handelt es sich bei der Webbilling AG um ein Unternehmen, welches für zahlreiche Anbieter von Online-Inhalten oder die Abwicklung der Zahlung bzw. des Lastschriftverfahrens / Überweisung anbietet.

Dies bedeutet, dass auf Internetseiten, die die Webbilling AG als Zahlungsanbieter einsetzen, der Webbilling AG die Erlaubnis erteilt wird, den Betrag vom Konto abzubuchen. Viele verschiedene Internetseiten nutzen diesen Zahlungsanbieter, bspw. im Gamingbereich oder auf Dating-, Porno und Flirtseiten. Hierfür muss man als Zahlungsart Lastschrift wählen und die Kontakt- und Kontodaten eingeben. Da häufig nur im Kleingedruckten steht, dass die Abbuchung durch die Webbilling AG durchgeführt wird, realisieren viele die Beauftragung bzw. Einschaltung des Unternehmens nicht.

Webbilling AG Telefonnummer?

Da meist keine Kontaktadresse oder Telefonnummer auf den Abbuchungen zu finden ist, gestaltet sich eine Kontaktaufnahme mit der Webbilling AG meist schwierig. Aus der erwähnten Funktion als reiner Zahlungsanbieter folgt aber auch, dass die Webbilling AG häufig nicht der richtige Ansprechpartner ist, wenn Sie gegen die Abbuchung vorgehen wollen.

Wichtig ist daher, dass Sie zunächst herausfinden, wer Ihr (angeblicher) Vertragspartner ist.

Wenn Sie die Webbilling AG kündigen bzw. die Abbuchung stoppen möchten, müssen Sie zunächst herausfinden, für wen das schweizer Unternehmen die Abbuchung durchgeführt hat. Genau das ist aber oft nicht ganz einfach. In manchen Fällen lässt sich aber an Hand des Zusatzes auf dem Kontoauszug ermitteln, mit wem der eigentliche Vertrag abgeschlossen worden sein soll. Nachfolgend finden Sie einige Beispiele, die häufig vorkommen. Bei den meisten der hier aufgeführten Abkürzungen handelt es sich um Anbieter von Flirt- , Dating- oder Pornoseiten.

Für mehr Infos zu den jeweiligen Unternehmen klicken Sie auf den entsprechenden Kasten.

Zahlungserinnerung der Jedermann Inkasso GmbH

Wird auf die Zahlungserinnerung der Webbilling AG nicht reagiert, folgt auf der nächsten Eskalationsstufe meist eine Mahnung der Jedermann Inkasso GmbH.

In den Mahnungen heißt es meist:

“Sehr geehrte(r) Frau / Herr …,

die Firma Webbilling AG, Schulstraße 7, 5303 Würenlingen hat uns beauftragt Sie anzuschreiben und mit Ihnen in Kontakt zu treten. Es geht um eine offene Gesamtforderung in Höhe von EUR …. Der Betrag ist bisher nicht eingegangen. Es wurde auch bereits eine Zahlungserinnerung ausgesendet, die ohne Antwort blieb.

Sie können weitere Kosten vermeiden, indem Sie den Betrag einfach bezahlen. Prüfen sie bitte noch die Aufstellung auf der Rückseite (Forderungsdetails).”

Neben der Hauptforderung werden von der Jedermann Inkasso zudem Inkassokosten geltend gemacht. Schließlich folgt noch der Hinweis, dass man einen „CRIF-Eintrag“ vermeiden könne, wenn man zu einer Vereinbarung komme.

Auf der zweiten Seite der Mahnung sind in einigen Fällen weitere Informationen aufgeführt, die den Empfänger von der Rechtmäßigkeit der Forderung überzeugen sollen. So wird insbesondere angegeben, bei welchem Unternehmen man einen kostenpflichtigen Vertrag abgeschlossen haben soll. Auf welcher Webseite man sich genau angemeldet haben soll, wird aber nicht immer angegeben. Jedenfalls habe man sich mit der genannten E-Mail-Adresse registriert und einen Vertrag auf unbefristete Zeit abgeschlossen.

Weitere Informationen zur Jedermann Inkasso GmbH finden Sie auch hier.

Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Sebastian Kipke

Zahlt man weiterhin die geforderten Beträge nicht, folgen im nächsten Schritt häufig Mahnungen von Rechtsanwalt Kipke aus Hamburg im Auftrag der Webbilling AG. In den Mahnungen, die offenbar ausschließlich auf dem Postweg versendet werden, erklärt einem Rechtsanwalt Kipke, dass die Webbilling AG ihn nunmehr beauftragt habe, die geschuldeten Beträge geltend zu machen. Dafür wird erklärt, auf welcher Webseite man sich angemeldet habe und entweder eine „kostenpflichtige Premium Mitgliedschaft im Abonnement mit wiederkehrenden Folgezahlungen“ erworben habe oder sog. Coins gekauft habe.

Klicken Sie hier für mehr Informationen, wenn Sie ebenfalls ein Schreiben von Rechtsanwalt Sebastian Kipke erhalten haben.

Zahlungsaufforderung von Brandes Rechtsanwälte

In einigen Fällen wird auch die Kanzlei Brandes Rechtsanwälte aus Hamburg damit beauftragt, die Forderungen der Webbilling AG einzutreiben. 

In den Schreiben wird ausgeführt, dass man sich mit seinen persönlichen Daten (Name, Anschrift, Bankdaten und E-Mail-Adresse) angemeldet und ein „entsprechendes Angebot in Anspruch genommen“. Leider wird an keiner Stelle genau erläutert, welches Angebot in Anspruch genommen und wo man sich angemeldet haben soll. Klicken Sie hier für mehr Informationen, wenn Sie ein Schreiben von Brandes Rechtsanwälte im Auftrag der Webbilling AG erhalten haben.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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K. S. · Mandantin
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Häufige Fragen zu Webbilling AG

Die Webbilling AG ist ein Schweizer Zahlungsdienstleister, der für eine Vielzahl von Datingplattformen die Abrechnung übernimmt. Sie ist meist nicht Ihr eigentlicher Vertragspartner — die Mitgliedschaft besteht (angeblich) mit dem dahinterstehenden Datingportal, Webbilling wickelt nur die Zahlung ab.
Bei nicht eingegangenen Zahlungen schaltet Webbilling typischerweise die COEO Inkasso GmbH ein. Wenn auch das ignoriert wird, folgen häufig RA Sebastian Kipke aus Hamburg, die Jedermann Inkasso GmbH oder Rechtsanwältin Monika Mumm. Es ist immer dieselbe Forderung — nur in unterschiedlichen Eskalationsstufen.
Direkt mit Webbilling fast nie. Der Vertrag — wenn überhaupt — besteht mit dem Datingportal (z.B. HQ Entertainment Network GmbH). Webbilling kann Ihnen also keinen Vertrag "mit sich" nachweisen, sondern muss den des Auftraggebers beibringen. Genau das gelingt in der Praxis selten.
Häufig nicht. Bei den Datingseiten, für die Webbilling abrechnet, fehlen oft eine korrekte Widerrufsbelehrung, eine eindeutige Preisangabe am Bestell-Button (§ 312j BGB) oder die Bestätigung des Vertrags in Textform. Die Forderung lässt sich in den meisten Fällen vollständig zurückweisen.
Nein. Eine Zahlung gilt als Schuldanerkenntnis und beendet das angebliche Abo trotzdem nicht — im Folgemonat kommt die nächste Forderung. Besser: schriftlich bestreiten und parallel den zugrunde liegenden Datingseiten-Vertrag kündigen.
Nur, wenn die Forderung unbestritten bleibt. Sobald Sie ihr schriftlich widersprechen, ist sie streitig — und damit nach § 31 BDSG nicht Schufa-meldbar. Genau das macht ein anwaltliches Zurückweisungsschreiben.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mein Musterschreiben adressiert die Webbilling AG, das aktuelle Inkasso (COEO/Jedermann/Mumm/Kipke) und das eigentliche Datingportal. Bei Beauftragung übernehme ich die komplette Kommunikation auf allen drei Ebenen.
Das Schreiben geht in der Regel am gleichen oder nächsten Werktag raus. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter. Klage durch Webbilling ist erfahrungsgemäß selten, wenn der Vertragsschluss bestritten wird — Garantien gibt es darüber aber nicht.
Sebastian Kipke ist seit Jahren in Hamburg-Altona zugelassen und arbeitet für Webbilling AG, HQ Entertainment Network und ähnliche Auftraggeber. Verbraucher-Foren beschreiben durchgängig dasselbe Muster: Massen-Mahnschreiben, dann meist Pause, manchmal ein zweites Schreiben — gerichtliche Schritte sind selten. Wer aktiv schriftlich widerspricht, hat oft gute Chancen — der weitere Verlauf hängt aber vom Einzelfall ab.
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