Hilfe bei ungewollten Abos

Rechtsanwälte Brandes Mahnung für Webbilling AG

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Brandes Rechtsanwälte – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Mahnung von Brandes Rechtsanwälte wegen Webbilling AG

Brandes Rechtsanwälte aus Hamburg versenden immer wieder Mahnungen im Auftrag der Webbilling AG. Dabei geht es oft um die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Angeboten von sog. Dating- bzw. Flirtportalen. In einigen Fällen soll eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen worden sein, in anderen geht es dagegen um sog. Coinkäufe.

Falls Sie ebenfalls eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, finden Sie hier einige Informationen dazu, wie Sie am besten reagieren.

Mahnung von Brandes Rechtsanwälte – Worum geht es?

In den Mahnungen von Brandes Rechtsanwälte zeigen diese zunächst an, dass sie von der Webbilling AG beauftragt worden seien. Die Webbilling AG sei Zahlungsabwicklerin für „entgeltliche Unterhaltungs- und Warenangebote im Internet". In den von mir als Anwalt behandelten Fällen geht es dabei immer um Anmeldungen bei Datingportalen von verschiedenen Anbietern. Entweder sollen kostenpflichtige Abonnements abgeschlossen sein oder es wurden sog. Coins gekauft.

Die Kanzlei Brandes erläutert den Empfängern der Schreiben sodann, dass man sich mit seinen persönlichen Daten angemeldet habe und ein entsprechendes Angebot in Anspruch genommen habe. Jedoch wird an dieser Stelle nicht erläutert, wo man sich genau angemeldet haben soll. Die offene Forderung habe jedoch nicht vom Bankkonto eingezogen werden können. Zudem seien bisherige Mahnungen erfolglos geblieben.

Man befinde sich daher im Zahlungsverzug. Neben der Hauptforderung habe man nun Zinsen sowie die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwälte Brandes zu zahlen.

Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass sich der offene Gesamtbetrag noch um weitere auflaufende offene Mitgliedsbeiträge erhöhen kann, solange das Vertragsverhältnis noch nicht gekündigt oder beendet worden sei.

Schließlich wird angekündigt, dass die Rechtsanwälte der Webbilling AG empfehlen werden, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, sollte keine fristgerechte Zahlung eingehen.

Was ist die Webbilling AG?

Die Webbilling AG ist ein Zahlungsanbieter, den viele der Datingseiten nutzen. Schließt man dort ein Abo ab und wählt als Zahlungsmethode „Bankeinzug", versucht die Webbilling AG anschließend den Betrag vom Konto abzubuchen. Zahlt man die Beträge nicht, folgen oftmals zunächst Mahnungen der Webbilling AG per E-Mail.

Sollte ich den von Brandes Rechtsanwälte geforderten Betrag bezahlen?

Eine pauschale Antwort hierauf ist leider nicht möglich. Der Grund ist, dass die Webbilling AG von zahlreichen Anbietern, insbesondere auf Dating- und Flirtportalen als Zahlungsabwickler eingesetzt wird. Zunächst einmal sollten Sie selbst prüfen, ob Sie sich tatsächlich auf der behaupteten Internetseite angemeldet haben.

Als nächsten Schritt sollte geprüft werden, ob die Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Hier geht es vor allem darum zu analysieren, ob die Webseite, auf der Sie sich angemeldet haben sollen, allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. So genügen Datingseiten häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Deutlichkeit der Preisangaben oder des gesetzlichen Widerrufsrechts.

Ist die Sache endgültig erledigt, wenn ich die Forderung von Brandes Rechtsanwälte bezahle?

Wie Brandes Rechtsanwälte in der Mahnung bereits erwähnen, ist die Sache nicht unbedingt erledigt, selbst wenn Sie den geforderten Betrag bezahlen. Denn wenn der Grund für die Mahnung ein vermeintliches Abo bei einem Flirtportal ist, läuft dieses Abo möglicherweise noch weiter, auch wenn Sie die Mahnung bezahlen. Wichtig wäre daher, dass Sie herausfinden, ob und bei welchem Anbieter evtl. ein Abo auf Ihren Namen läuft. Dann sollten Sie möglichst schnell eine schriftliche Kündigung an den Anbieter schicken.

Wie soll ich auf die Mahnung von Brandes Rechtsanwälte reagieren?

Wenn Sie eine Mahnung von Brandes Rechtsanwälte erhalten haben, finden Sie hier verschiedene Optionen, wie ich Ihnen helfen kann:

  • Musterantwort herunterladen: Wenn Sie die Forderung selbst abwehren möchten, bspw. weil Sie sich sicher sind, dass Sie nie eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen haben, finden Sie hier das passende Antwortschreiben. Das Muster enthält alle wichtigen Angaben, die für die Abwehr erforderlich sind. Zum Erstellen des Schreibens müssen Sie lediglich einige Fragen zu Ihrem Fall beantworten. Anschließend können Sie das Schreiben direkt herunterladen und es an die Rechtsanwälte schicken.
  • Rechtsanwalt Dr. Hoffmann beauftragen: Oder Sie beauftragen mich mit der Angelegenheit – einfach, schnell und zum Festpreis. Ich habe bereits mehrere hundert derartiger Fälle bearbeitet und weiß, wie die Mahnungen abgewehrt werden können.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

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Häufige Fragen zu Brandes Rechtsanwälte

Brandes Rechtsanwälte ist eine Rechtsanwaltskanzlei aus Hamburg. Die Kanzlei verschickt regelmäßig Mahnungen und Zahlungsaufforderungen im Auftrag der Webbilling AG. Viele Mandanten kommen zu mir, weil sie ein anwaltliches Schreiben von Brandes Rechtsanwälte erhalten haben, ohne sich an einen zugrunde liegenden Vertrag zu erinnern.
Die häufigste Ursache sind Dating-Portale oder ähnliche Online-Dienste, die von der Webbilling AG abgerechnet werden. Oft erinnern sich die Empfänger nicht an eine bewusste Anmeldung oder kostenpflichtige Registrierung. Typisch sind Fälle, in denen nach einem vermeintlich kostenlosen Test plötzlich Abo-Gebühren gefordert werden.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung sind Dating-Portal-Forderungen häufig rechtlich angreifbar — etwa wegen fehlender Aufklärung über Kosten, mangelhafter Bestell-Button-Regelung oder unklarer Vertragsbedingungen. Eine pauschale Bewertung ist aber nicht möglich.
Davon rate ich ab. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung an, auch wenn sie ursprünglich unberechtigt war. Besser ist es, die Forderung anwaltlich prüfen zu lassen. In vielen Fällen lohnt sich eine Zurückweisung, weil Dating-Portal-Verträge oft formale Mängel aufweisen.
Aus anwaltlichen Mahnungen können gerichtliche Mahnbescheide werden. Falls ein Mahnbescheid kommt, haben Sie nur 14 Tage Zeit für Widerspruch. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung vollstreckbar — unabhängig davon, ob sie ursprünglich berechtigt war. Daher sollten Sie nicht einfach ignorieren, sondern reagieren.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben können Sie die Forderung selbst zurückweisen. Bei Beauftragung übernehme ich die Kommunikation mit Brandes Rechtsanwälte — kein Abo, keine versteckten Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht. Sollte dennoch ein Mahnbescheid kommen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Falls tatsächlich ein Vertrag zustande gekommen ist, können Sie diesen in der Regel kündigen. Bei Verbraucherverträgen im Internet haben Sie außerdem oft ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Eine Kündigung sollten Sie per Brief und Einschreiben (ggf. mit Rückschein) versenden, um einen gerichtsfesten Nachweis zu haben.
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