Rechtsanwälte Brandes Mahnung für Webbilling AG
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Mahnung von Brandes Rechtsanwälte wegen Webbilling AG
Brandes Rechtsanwälte aus Hamburg versenden immer wieder Mahnungen im Auftrag der Webbilling AG. Dabei geht es oft um die Inanspruchnahme von kostenpflichtigen Angeboten von sog. Dating- bzw. Flirtportalen. In einigen Fällen soll eine kostenpflichtige Mitgliedschaft abgeschlossen worden sein, in anderen geht es dagegen um sog. Coinkäufe.
Falls Sie ebenfalls eine solche Zahlungsaufforderung erhalten haben, finden Sie hier einige Informationen dazu, wie Sie am besten reagieren.
Mahnung von Brandes Rechtsanwälte – Worum geht es?
In den Mahnungen von Brandes Rechtsanwälte zeigen diese zunächst an, dass sie von der Webbilling AG beauftragt worden seien. Die Webbilling AG sei Zahlungsabwicklerin für „entgeltliche Unterhaltungs- und Warenangebote im Internet". In den von mir als Anwalt behandelten Fällen geht es dabei immer um Anmeldungen bei Datingportalen von verschiedenen Anbietern. Entweder sollen kostenpflichtige Abonnements abgeschlossen sein oder es wurden sog. Coins gekauft.
Die Kanzlei Brandes erläutert den Empfängern der Schreiben sodann, dass man sich mit seinen persönlichen Daten angemeldet habe und ein entsprechendes Angebot in Anspruch genommen habe. Jedoch wird an dieser Stelle nicht erläutert, wo man sich genau angemeldet haben soll. Die offene Forderung habe jedoch nicht vom Bankkonto eingezogen werden können. Zudem seien bisherige Mahnungen erfolglos geblieben.
Man befinde sich daher im Zahlungsverzug. Neben der Hauptforderung habe man nun Zinsen sowie die Kosten der Beauftragung der Rechtsanwälte Brandes zu zahlen.
Vorsorglich wird noch darauf hingewiesen, dass sich der offene Gesamtbetrag noch um weitere auflaufende offene Mitgliedsbeiträge erhöhen kann, solange das Vertragsverhältnis noch nicht gekündigt oder beendet worden sei.
Schließlich wird angekündigt, dass die Rechtsanwälte der Webbilling AG empfehlen werden, das gerichtliche Mahnverfahren einzuleiten, sollte keine fristgerechte Zahlung eingehen.
Was ist die Webbilling AG?
Die Webbilling AG ist ein Zahlungsanbieter, den viele der Datingseiten nutzen. Schließt man dort ein Abo ab und wählt als Zahlungsmethode „Bankeinzug", versucht die Webbilling AG anschließend den Betrag vom Konto abzubuchen. Zahlt man die Beträge nicht, folgen oftmals zunächst Mahnungen der Webbilling AG per E-Mail.
Sollte ich den von Brandes Rechtsanwälte geforderten Betrag bezahlen?
Eine pauschale Antwort hierauf ist leider nicht möglich. Der Grund ist, dass die Webbilling AG von zahlreichen Anbietern, insbesondere auf Dating- und Flirtportalen als Zahlungsabwickler eingesetzt wird. Zunächst einmal sollten Sie selbst prüfen, ob Sie sich tatsächlich auf der behaupteten Internetseite angemeldet haben.
Als nächsten Schritt sollte geprüft werden, ob die Forderungen tatsächlich berechtigt sind. Hier geht es vor allem darum zu analysieren, ob die Webseite, auf der Sie sich angemeldet haben sollen, allen gesetzlichen Vorgaben entspricht. So genügen Datingseiten häufig nicht den gesetzlichen Vorgaben bzgl. der Deutlichkeit der Preisangaben oder des gesetzlichen Widerrufsrechts.
Ist die Sache endgültig erledigt, wenn ich die Forderung von Brandes Rechtsanwälte bezahle?
Wie Brandes Rechtsanwälte in der Mahnung bereits erwähnen, ist die Sache nicht unbedingt erledigt, selbst wenn Sie den geforderten Betrag bezahlen. Denn wenn der Grund für die Mahnung ein vermeintliches Abo bei einem Flirtportal ist, läuft dieses Abo möglicherweise noch weiter, auch wenn Sie die Mahnung bezahlen. Wichtig wäre daher, dass Sie herausfinden, ob und bei welchem Anbieter evtl. ein Abo auf Ihren Namen läuft. Dann sollten Sie möglichst schnell eine schriftliche Kündigung an den Anbieter schicken.
Wie soll ich auf die Mahnung von Brandes Rechtsanwälte reagieren?
Wenn Sie eine Mahnung von Brandes Rechtsanwälte erhalten haben, finden Sie hier verschiedene Optionen, wie ich Ihnen helfen kann:
- Musterantwort herunterladen: Wenn Sie die Forderung selbst abwehren möchten, bspw. weil Sie sich sicher sind, dass Sie nie eine entsprechende Leistung in Anspruch genommen haben, finden Sie hier das passende Antwortschreiben. Das Muster enthält alle wichtigen Angaben, die für die Abwehr erforderlich sind. Zum Erstellen des Schreibens müssen Sie lediglich einige Fragen zu Ihrem Fall beantworten. Anschließend können Sie das Schreiben direkt herunterladen und es an die Rechtsanwälte schicken.
- Rechtsanwalt Dr. Hoffmann beauftragen: Oder Sie beauftragen mich mit der Angelegenheit – einfach, schnell und zum Festpreis. Ich habe bereits mehrere hundert derartiger Fälle bearbeitet und weiß, wie die Mahnungen abgewehrt werden können.
Was Sie jetzt tun können:
- Musterschreiben herunterladen — fertiger Widerspruch für 39 €, sofort per E-Mail
- Anwalt beauftragen — Dr. Hoffmann übernimmt die Abwehr zum Pauschalhonorar
Ignorieren oder bezahlen?
Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.
Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.
Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.
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Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.
| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
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| Rückforderung gezahlter Beträge | ✓ | ✓ |
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Häufige Fragen zu Brandes Rechtsanwälte
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
Sie müssen sich nicht allein mit Brandes Rechtsanwälte auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.


