Premium VFA AG - Rechtsanwalt hilft gegen Rechnung
Sie haben eine Rechnung der Premium VFA AG für Best-Werbeportal24 erhalten?

Premium VFA AG betreibt best-werbeportal24.de
Das Unternehmen Premium VFA AG aus der Schweiz verschickt immer wieder Rechnungen für einen Eintrag auf der deutschen Webseite best-werbeportal24.de.
Meist beruhen die Rechnungen auf ein zuvor geführtes Telefongespräch mit der Premium VFA AG. Hier erfahren Sie, wie es zu den Rechnungen kommt und wie Sie sich gegen diese wehren können.
Rechnung der Premium VFA AG - aber wofür?
Die etwas lieblos gestalteten Rechnungen der Premium VFA AG sind mit „BEST-WERBEPORTAL24 – Ihr Branchenbuch“ überschrieben. Es finden sich nur wenige Informationen dazu, welche Leistungen genau berechnet werden bzw. für was man genau bezahlen soll. Mit einigen Rechtschreib- bzw. Grammatikfehlern heißt es lediglich, dass man „für Ihren Google Auffindbarkeit Firmeneintrag“ folgendes berechne. Es folgen einige Stichwörter wie „Google Ranking“, Premiumeintrag „Google AdWords“ und „best-werbeportal24.de“.
Auch aus den umseitig abgedruckten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergeben sich kaum weitere Hinweise zum Vertragsgegenstand, da diese im Wesentlichen aus inhaltsleeren Vertragsklauseln bestehen.
Als Adresse des Absenders ist eine Anschrift in der Schweiz genannt.
Vertrag am Telefon mit best-werbeportal24.de

Doch wie genau kommt es überhaupt zu den Rechnungen der Premium VFA AG?
In aller Regel beruft sich das Unternehmen darauf, dass der Vertrag in einem Telefongespräch abgeschlossen worden sei. Tatsächlich bestätigen mir die Betroffenen, dass Sie einen ungefragten Werbeanruf, einen sog. Cold Call, des Unternehmens erhalten haben.
Was genau im ersten Teil des Gespräches besprochen wurde, ist später oft streitig.
Mehrere Betroffene haben mir jedoch bereits berichtet, dass sie aufgrund der Formulierungen der Anruferin bzw. des Anrufers davon ausgingen, mit dem Unternehmen Google zu sprechen, da es in dem Gespräch um Google Business und Google AdWords gegangen sei. Auch gibt es Fälle, in denen die Betroffenen irrig davon ausgingen, es bestehe bereits ein Vertrag mit der Premium VFA AG, welcher nun lediglich verlängert werden soll.
Telefonat wird aufgezeichnet
Hat man sich einmal auf ein Gespräch eingelassen, kommt der Anrufer bzw. die Anruferin auch meist relativ schnell zu Sache. Hier wird man zunächst gefragt, ob man mit einer Gesprächsaufzeichnung „zu Ihrer und unserer Sicherheit“ einverstanden sei. Dieser Gesprächsmitschnitt wird einem später als Beweis präsentiert, falls man einen Vertragsschluss bestreiten sollte. In dem anschließenden Gespräch stellt der Anrufer bzw. die Anruferin viele sog. geschlossene Fragen, die lediglich mit einem „Ja“ beantwortet werden können.
Dafür wird einem erklärt, dass man in dem „Branchenbuch Werbeportal24“ eingetragen werde, wofür zunächst die eigenen Daten abgeglichen werden müssten. Nachdem man bestätigt hat, dass die Angaben „richtig und korrekt“ sind, wird einem die Laufzeit und der Nettopreis genannt. Anschließend wird man gefragt, ob man auch damit einverstanden sei, dass man 5 Prozent der Rechnungssumme als „Skonto“ abziehen kann. Das Ganze würde man dann innerhalb von 3 bis 5 Werktagen auch noch einmal per Post bestätigt bekommen.
Sind die Verträge am Telefon tatsächlich rechtswirksam?

Grundsätzlich gilt, dass Verträge auch am Telefon geschlossen werden können. Es ist nicht immer einer Unterschrift unter einem Vertragsdokument notwendig.
Dennoch bestehen aus meiner Sicht häufig Zweifel, ob die Rechnungen der Premium VFA AG tatsächlich berechtigt sind. So muss in jedem Einzelfall geprüft werden, ob es zu einem wirksamen Vertragsschluss gekommen ist. Voraussetzung dafür ist bspw., dass ein notwendiger Mindestinhalt, den jeder Vertrag haben muss und über den die Vertragsparteien sich einig sein müssen, damit dieser Vertrag überhaupt zustande kommt (sog. Essentialia negotii). Zu der tatsächlich geschuldeten Leistung der Premium VFA AG wird in dem kurzen Telefonat aber häufig kaum etwas gesagt. So ist teilweise noch nicht einmal klar, auf welcher Domain der Eintrag letztendlich erfolgen soll, wie der Eintrag gestaltet sein soll und wie eine Betreuung durch die Premium VFA AG erfolgt.
Geprüft werden muss zudem, ob tatsächlich eine wirksame Zustimmung zu dem Vertrag im jeweiligen Einzelfall vorliegt. Hierfür ist der genaue Gesprächsverlauf ganz entscheidend. So fehlte es bspw. in einem von mir bearbeiteten Fall schlicht an der Zustimmung des Angerufenen zum Vertrag.
Zudem muss in jedem Einzelfall genau geprüft werden, wie genau es zu dem angeblichen Vertragsschluss gekommen ist. Hierbei ist auch entscheidend, was vor der Bandaufzeichnung besprochen wurde. Sollte sich bspw. herausstellen, dass unwahre Tatsachen behauptet wurden (bspw. dass bereits ein Vertrag mit dem Unternehmen bestehe), können entsprechende Verträge wegen arglistiger Täuschung angefochten werden (§ 123 BGB).
Premium VFA AG beauftragt National Inkasso GmbH

Sobald man sich gegen die Rechnung der Premium VFA zur Wehr setzt und die geforderten Beträge nicht zahlt, verschickt das Unternehmen zunächst eine Mahnung. Bleibt die Zahlung weiter aus, wird als nächstes häufig das Inkassounternehmen National Inkasso GmbH aus Düsseldorf beauftragt.
In den Mahnungen der National Inkasso GmbH wird behauptet, dass man nachweislich einen Vertrag mit der Premium VFA AG abgeschlossen habe. Da das Gesetz keine Schriftform vorsehe und einem “sämtliche Vertragsmodalitäten wie Preis, Vertragslaufzeit und Leistung” erläutert wurden und man diesen zugestimmt habe, sei man zur Zahlung verpflichtet. Genau dies halte ich jedoch für fraglich (siehe bereits oben).
Einen ausführlichen Artikel über die National Inkasso GmbH finden Sie auch hier.
Jetzt gegen die Rechnung wehren
Falls Sie ebenfalls eine Rechnung der Premium VFA AG oder bereits eine Mahnung der National Inkasso GmbH wegen einer angeblichen Eintrag auf best-werbeportal24.de erhalten haben, finden Sie weiter unten zwei Möglichkeiten, wie Sie sich dagegen wehren können.
Was Sie jetzt tun können:
- Musterschreiben herunterladen — fertiger Widerspruch für 39 €, sofort per E-Mail
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| Leistung | Musterschreiben | Anwalt beauftragen |
|---|---|---|
| Forderung bestreiten | ✓ | ✓ |
| Vertrag kündigen | ✓ | ✓ |
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Häufige Fragen zu Premium VFA AG
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
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