Hilfe bei ungewollten Abos

erocommunity kündigen

Abbuchung von erocommunity.com oder Mahnung von Rechtsanwalt Kipke? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie das Abo kündigen und die Forderung abwehren.

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CommunityPlanet B.V. – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

erocommunity.com kündigen - Das sollten Sie beachten

erocommunity.com, funcommunity.com, sexkontaktetreffpunkt.com oder sexpartnercommunity.com sind Datingportale, die von der CommunityPlanet B.V. mit Sitz in den Niederlanden betrieben werden.

Auf den jeweiligen Startseiten werden Fotos von zahlreichen Frauen gezeigt, die alle angeblich nur darauf warten, von den potentiellen Nutzern erobert zu werden. Dennoch stellen viele meiner Mandanten immer wieder Abbuchungen der CommunityPlanet B.V. mit der Angabe “Communityplanet.eu” bzw. der Webbilling AG fest. 

Hier erfahren Sie, was Sie tun können, wenn dies auch bei Ihnen der Fall ist oder Sie eine Mahnung der Webbilling AG bzw. von Rechtsanwalt Sebastian Kipke erhalten haben.

Erfahrungen mit "erocommunity.com"

Das Unternehmen CommunityPlanet B.V. betreibt mehrere Flirt- bzw. Datingseiten im Internet. Obwohl auf diesen Seiten eine kostenlose Anmeldung möglich ist, melden sich immer wieder Nutzer bei mir, die regelmäßige Abbuchungen auf ihrem Konto feststellen. 

Wie es dazu kommt, wird nachfolgend am Beispiel der Seite erocommunity.com dargestellt. 

Screenshot der Anmeldeseite von erocommunity.com

Um sich auf erocommunty.com anzumelden, muss man lediglich einen “Nicknamen” wählen und die eigene E-Mail-Adresse eingeben. Nachdem man die E-Mail-Adresse bestätigt hat, warten bereits nach wenigen Minuten vermeintliche Nachrichten von anderen Mitgliedern.

Kaum angemeldet, wird jedoch klar, dass wichtige Funktionen des Portals nur zur Verfügung stehen, wenn man kostenpflichtige Coins kauft. So können bspw. nur dann Nachrichten an die vermeintlichen Traumfrauen geschrieben werden, wenn ausreichend Coins gekauft wurden. 

Hierfür bietet die Seite unterschiedliche Pakete an, die von 50 bis zu 1.000 Coins reichen. Gezahlt werden kann  z. B. per Kreditkarte, PayPal, Paysafecard, Sofortüberweisung oder Lastschrift.

Verschiedene Pakete für Coins bei erocommunity.com
Screenshot der Bezahlseite bei erocommunity.com

Zum Schluss man noch seine Zahlungsdetails eingeben und auf den Button “Zahlungspflichtig bestellen” klicken. Auffällig ist, dass man an dieser Stelle weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen noch die Kenntnisnahme vom Widerrufsrecht aktiv bestätigen muss. Vielmehr findet sich lediglich ein kleiner Hinweis, dass man diese mit den Klick auf den Bezahlbutton akzeptiere.

Kein Abo aber automatisches Aufladen von Coins bei erocommunity.com

Auf den späteren Abbuchungen vom Konto oder der Kreditkarte erscheint häufig die Angabe “Communityplanet.eu”, worauf CommunityPlanet B.V. auch auf der Bestellseite hinweist.

Anders als bei vielen anderen Datingportalen handelt es sich aber um kein klassisches Abo, welches sich automatisch verlängert. Stattdessen werden die Nutzer durch die (vermeintlichen) Chatpartner dazu animiert, neue Coins zu kaufen.

In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen heißt es zum Coinkauf:

Durch den Abschluss des kostenpflichtigen Vertragsverhältnisses erhält der Nutzer einen im Bestellprozess ausgewählten Betrag in Form eines Guthabenkontos gutgeschrieben. Das Guthaben wird in sogenannten Coins geführt. Gegen einen beim jeweiligen Dienst angezeigten Verbrauch von Coins kann der Nutzer auf diesen Dienst zugreifen. Die Coins werden zeitgleich mit der Erbringung der Dienstleistung verbraucht. Weist das Guthabenkonto keine Coins mehr auf, ist eine weitere Nutzung der kostenpflichtigen Dienste nicht möglich. Durch den Bestellprozess kann der Nutzer seinem Guthabenkonto erneut Coins hinzufügen.”

Eine Gefahr, wie die Kosten auch ohne Abo dennoch sehr schnell steigen können, findet sich jedoch ebenfalls in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von erocommunity.com. Dort heißt es nämlich, dass CommunityPlanet den Nutzern die Möglichkeit bietet, Guthaben automatisiert nachzukaufen. Dabei wird eine zuvor durch den Nutzer ausgewählte Anzahl an Coins bei Verbrauch des Guthabens automatisch nachgekauft. Dazu heißt es in den AGB:

“CommunityPlanet bietet den Nutzern die Möglichkeit Guthaben automatisiert nachzukaufen. Durch einen Opt-In in dieses System wird eine zuvor durch den Nutzer ausgewählte Anzahl an Coins bei Verbrauch des Guthabens nachgekauft. Das Guthaben wird nur aufgefüllt, wenn es während der Nutzung eines kostenpflichtigen Dienstes aufgebraucht wird.”

Zahlungsaufforderung von Rechtsanwalt Sebastian Kipke für die Webbilling AG

Beispiel einer Mahnung von Rechtsanwalt Kipke

Die Zahlungen auf der Seite erocommunity.com werden zum Teil über den Zahlungsanbieter Webbilling AG aus der Schweiz abgewickelt. Dies ist zumindest dann der Fall, wenn als Zahlungsart “Lastschrift” gewählt wird.

Können die Zahlungen für die Coins nicht durchgeführt werden oder lässt man den Betrag zurückbuchen, erhalten die Betroffenen zum Teil Mahnungen – entweder von der Webbilling AG (meist per E-Mail) oder von Rechtsanwalt Sebastian Kipke aus Hamburg (weitere Informationen zu den Mahnungen von Rechtsanwalt Kipke erhalten Sie hier). In den Zahlungsaufforderungen wird man aufgefordert, die fälligen Beträge für das Datingportal von CommunityPlanet B.V. zu zahlen. Meist werden zudem noch weitere Mahnkosten verlangt.

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

×
Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

×
Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Das sagen meine Mandanten

Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

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Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
L. B. · Mandantin
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Grandioser Support und extrem kompetent. Mein Anliegen war nach 2 Tagen erledigt, das war unfassbar schnell und hat Hunderte Euros gespart. Sehr gerne wieder.
M. K. · Mandant
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Dr. Hoffmann hat alles innerhalb kürzester Zeit für uns geklärt. Die Kosten wurden über 90 % gesenkt. Eine perfekte Homepage, ein fester Preis. Er hat alles super erledigt.
M. A. · Mandant
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Super Arbeit, schnelle Antwort, freundlich und immer erreichbar. Ich kann Herrn Hoffmann nur wärmstens empfehlen — ich würde gerne 6 von 5 Sternen geben!
N. K. · Mandant
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Sympathisch, immer erreichbar für offene Fragen. Ein Klasse-Anwalt — gerne wieder und nur zu empfehlen!
K. S. · Mandantin
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Häufige Fragen zu CommunityPlanet B.V.

CommunityPlanet B.V. ist ein niederländisches Unternehmen mit Sitz in 's-Hertogenbosch, das Dating-Portale wie erocommunity.com betreibt. Viele Mandanten wenden sich an mich, weil sie Probleme mit Kündigungen haben oder unerwartete Abbuchungen feststellen.
Typischerweise haben Betroffene sich auf erocommunity.com oder einem ähnlichen Portal angemeldet - oft ohne zu bemerken, dass daraus ein kostenpflichtiges Abo entstanden ist. Die Kosten werden dann von CommunityPlanet abgebucht oder per Inkasso eingefordert.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Häufig bestehen Zweifel an der Wirksamkeit der Vertragsschlüsse - etwa wegen unklarer Kostenhinweise oder fehlender Bestell-Button-Pflicht nach § 312j BGB. Eine anwaltliche Prüfung ist daher sinnvoll.
Das rate ich nicht. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung rechtlich an - auch wenn sie ursprünglich unberechtigt war. Besser ist es, die Forderung zunächst prüfen zu lassen und nur bei tatsächlicher Berechtigung zu zahlen.
Bei unbezahlten Forderungen folgen meist weitere Mahnungen und schließlich kann ein gerichtlicher Mahnbescheid kommen. Gegen diesen haben Sie nur 14 Tage Zeit für einen Widerspruch. Ohne rechtzeitigen Widerspruch wird die Forderung vollstreckbar - unabhängig von ihrer ursprünglichen Berechtigung.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben können Sie die Forderung selbst zurückweisen. Bei Beauftragung übernehme ich die Kommunikation mit CommunityPlanet - kein Abo, keine versteckten Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter - Garantien gibt es darüber aber nicht. Sollte ein Mahnbescheid kommen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein.
Eine Kündigung sollten Sie schriftlich per Brief mit Einschreiben (ggf. mit Rückschein) an CommunityPlanet senden. Wichtig sind Ihre vollständigen Daten, die Kundennummer und ein klares Kündigungsverlangen. Eine E-Mail ist rechtlich weniger sicher beweisbar.
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