DeutscheTippgemeinschaft 24 kündigen
Ungewollte Abbuchung der DeutscheTippgemeinschaft 24? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie kündigen und Ihr Geld zurückfordern.

Hilfe bei ungewollten Abbuchungen durch DeutscheTippgemeinschaft 24
Immer wieder entdecken Betroffene auf ihren Kontoauszügen Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „DeutscheTippgemeinschaft 24“. Die Abbuchungen erfolgen direkt von dem Unternehmen oder von der FinXP Ltd. Diese Zahlungen belaufen sich meist auf 96,00 € monatlich. Doch wer steckt hinter diesem Unternehmen, und wie kommt es zu diesen Abbuchungen?
Was ist die DeutscheTippgemeinschaft 24?

Die Deutschetippgemeinschaft 24 tritt gegenüber Betroffenen als Anbieter von Spielgemeinschaften für europäische Lotterien auf. Auf den ersten Blick wirkt das Angebot verlockend: Versprochen werden hohe Gewinnchancen durch die Teilnahme an Systemlotterien wie EuroMillionen – angeblich mit über 1.000 Tipps pro Monat für einen monatlichen Betrag von 96 Euro.
Hinter dem Namen Deutschetippgemeinschaft 24 steht jedoch kein deutsches Unternehmen, sondern die Firma QRS Trade Ltd, mit Sitz in Großbritannien.
Die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder über eine deutsche Mobilfunknummer. Diese Firma ist als Produktgeber im sogenannten Begrüßungsschreiben ausgewiesen, das manche Betroffene erhalten – viele allerdings auch nicht. In dem Schreiben ist von einem 12-monatigen Spielvertrag die Rede, der sich automatisch verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Ein Spielmonat kostet 96 Euro, abgebucht wird per SEPA-Lastschrift.
Auffällig ist, dass die Zahlungen häufig über den Zahlungsdienstleister FinXP abgewickelt werden – ein Anbieter, der auch in anderen Fällen mit fragwürdigen Abbuchungen im Zusammenhang steht. Weitere Informationen zu FinXP finden Sie in meinem Beitrag FinXP – Zahlungsanbieter in fragwürdigen Abo-Modellen.
Obwohl es sich formal betrachtet um ein vermeintliches Glücksspielangebot handelt, berichten viele Betroffene, dass sie niemals bewusst einen Vertrag abgeschlossen oder aktiv an einem solchen Spiel teilnehmen wollten. Auffällig ist zudem, dass sich diese Verträge nicht einfach kündigen lassen – insbesondere dann, wenn den Betroffenen jegliche schriftliche Unterlagen fehlen.
Wie erkennen Betroffene ein Abo bei der DeutscheTippgemeinschaft 24?

Viele Betroffene erfahren erst durch einen Blick auf ihren Kontoauszug, dass sie angeblich ein kostenpflichtiges Abo bei der Deutschetippgemeinschaft 24 abgeschlossen haben. Die Abbuchungen erscheinen dabei oft monatlich mit dem Verwendungszweck “Deutschetippgemeinschaft 24” oder unter dem Namen des Zahlungsdienstleisters FinXP.
In zahlreichen Fällen liegt den Betroffenen weder eine schriftliche Vertragsbestätigung noch ein Begrüßungsschreiben vor. Selbst wenn ein solches Schreiben versandt wurde, ist es meist allgemein gehalten und enthält kaum überprüfbare Informationen.
Ein weiteres typisches Merkmal: Die Abbuchungen belaufen sich in der Regel auf exakt 96 Euro im Monat, was dem beworbenen monatlichen Spielbeitrag entspricht. Viele Betroffene berichten mir, dass ihnen erst nach mehreren Abbuchungen auffiel, dass sie offensichtlich in eine Abo geraten sind.
Wenn Sie auf Ihrem Kontoauszug eine entsprechende Abbuchung entdecken, sollten Sie diese unbedingt überprüfen und im Zweifel sofort handeln – insbesondere dann, wenn Sie sich nicht bewusst für ein solches Spielmodell angemeldet haben.
Wie geraten Betroffene in die Abo-Falle?

Nach meiner Erfahrung berichten viele Mandantinnen und Mandanten, dass sie im Vorfeld der ersten Abbuchung einen Telefonanruf erhalten haben. Was dabei genau gesagt wurde, lässt sich im Nachhinein oft nicht mehr rekonstruieren. Häufig wird jedoch eine bestimmte Masche beschrieben:
Am Telefon wird behauptet, man habe bereits vor einiger Zeit ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen, das sich nun verlängert habe. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, die Laufzeit auf drei Monate zu verkürzen – hierfür sei lediglich ein kurzer “Datenabgleich” notwendig. In der Eile und unter dem Eindruck, Kosten vermeiden zu wollen, stimmen viele Menschen diesem Datenabgleich zu, ohne zu ahnen, dass damit möglicherweise ein kostenpflichtiger Vertrag ausgelöst wird.
Es ist jedoch nicht sicher belegt, dass auch die Deutschetippgemeinschaft 24 bzw. deren Betreiberfirma QRS Trade Ltd genau nach diesem Muster vorgeht. Dies wird hier daher ausdrücklich nicht behauptet.
Tatsache ist: Viele Betroffene erinnern sich nicht daran, jemals einem kostenpflichtigen Spielgemeinschaftsmodell zugestimmt zu haben. Dennoch finden sich regelmäßige Abbuchungen auf dem Konto. Die Kombination aus einem unklaren Anruf, fehlender schriftlicher Bestätigung und plötzlichen Abbuchungen ist typisch für sogenannte Abo-Fallen.
Was können Betroffene tun, um das Abo zu kündigen?
Wenn Sie ungewollte Abbuchungen der Deutschetippgemeinschaft 24 auf Ihrem Konto festgestellt haben, sollten Sie umgehend handeln. In der Regel lässt sich ein Vertrag, der nicht ausdrücklich und nachweislich abgeschlossen wurde, rechtlich anfechten oder widerrufen.
Folgende Schritte empfehle ich:
SEPA-Lastschrift zurückbuchen: Wenn die Abbuchung noch nicht länger als acht Wochen zurückliegt, können Sie bei Ihrer Bank eine Rücklastschrift veranlassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies keine Kündigung darstellt und Sie in der Folge möglicherweise Mahnungen erhalten könnten.
Zahlungen stoppen: Falls möglich, lassen Sie bei Ihrer Bank weitere Abbuchungen von diesem Zahlungsempfänger sperren.
Kündigung und Widerruf erklären: Senden Sie ein klares Schreiben an QRS Trade Ltd, in dem Sie den vermeintlichen Vertrag kündigen und vorsorglich widerrufen (eine entsprechende Vorlage finden Sie unten).
Rechtliche Hilfe einholen: Wenn Sie alleine nicht weiter kommen oder der Anbieter nicht reagiert, sollten Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.
So helfe ich Ihnen gegen die DeutscheTippgemeinschaft 24
Wenn Sie Abbuchungen von der Deutschetippgemeinschaft 24 feststellen, handeln Sie möglichst sofort. Auch wenn Sie sich nicht erinnern, einen Vertrag abgeschlossen zu haben, bedeutet das nicht, dass Sie dem Anbieter ausgeliefert sind. Nutzen Sie meine Kündigungsvorlage oder lassen Sie sich direkt von mir unterstützen – ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert.
Ich habe bereits zahlreiche Mandantinnen und Mandanten erfolgreich bei der Rückforderung und Kündigung solcher Abos begleitet. Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen dabei helfen kann, die Abbuchungen zu stoppen und das Abo zu kündigen.
Was Sie jetzt tun können:
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Dr. Christian Hoffmann
Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.
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Häufige Fragen zu Deutsche Tippgemeinschaft24
Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?
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