Hilfe gegen ungewollte Abbuchungen

DeutscheTippgemeinschaft 24 kündigen

Ungewollte Abbuchung der DeutscheTippgemeinschaft 24? Rechtsanwalt Dr. Hoffmann erklärt, wie Sie kündigen und Ihr Geld zurückfordern.

★★★★★
Ø 4,9 Sterne· anwalt.de
4.000+
Bewertungen
10+
Jahre Erfahrung
Deutsche Tippgemeinschaft24 – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Hilfe bei ungewollten Abbuchungen durch DeutscheTippgemeinschaft 24

Immer wieder entdecken Betroffene auf ihren Kontoauszügen Abbuchungen mit dem Verwendungszweck „DeutscheTippgemeinschaft 24“. Die Abbuchungen erfolgen direkt von dem Unternehmen oder von der FinXP Ltd. Diese Zahlungen belaufen sich meist auf 96,00 € monatlich. Doch wer steckt hinter diesem Unternehmen, und wie kommt es zu diesen Abbuchungen?

Was ist die DeutscheTippgemeinschaft 24?

Ältere Frau mit Brille betrachtet nachdenklich ein Schriftstück mit Kontoauszug in der Hand, vor unscharfem Hintergrund

Die Deutschetippgemeinschaft 24 tritt gegenüber Betroffenen als Anbieter von Spielgemeinschaften für europäische Lotterien auf. Auf den ersten Blick wirkt das Angebot verlockend: Versprochen werden hohe Gewinnchancen durch die Teilnahme an Systemlotterien wie EuroMillionen – angeblich mit über 1.000 Tipps pro Monat für einen monatlichen Betrag von 96 Euro.

Hinter dem Namen Deutschetippgemeinschaft 24 steht jedoch kein deutsches Unternehmen, sondern die Firma QRS Trade Ltd, mit Sitz in Großbritannien.

Die Kommunikation erfolgt per E-Mail oder über eine deutsche Mobilfunknummer. Diese Firma ist als Produktgeber im sogenannten Begrüßungsschreiben ausgewiesen, das manche Betroffene erhalten – viele allerdings auch nicht. In dem Schreiben ist von einem 12-monatigen Spielvertrag die Rede, der sich automatisch verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Ein Spielmonat kostet 96 Euro, abgebucht wird per SEPA-Lastschrift.

Auffällig ist, dass die Zahlungen häufig über den Zahlungsdienstleister FinXP abgewickelt werden – ein Anbieter, der auch in anderen Fällen mit fragwürdigen Abbuchungen im Zusammenhang steht. Weitere Informationen zu FinXP finden Sie in meinem Beitrag FinXP – Zahlungsanbieter in fragwürdigen Abo-Modellen.

Obwohl es sich formal betrachtet um ein vermeintliches Glücksspielangebot handelt, berichten viele Betroffene, dass sie niemals bewusst einen Vertrag abgeschlossen oder aktiv an einem solchen Spiel teilnehmen wollten. Auffällig ist zudem, dass sich diese Verträge nicht einfach kündigen lassen – insbesondere dann, wenn den Betroffenen jegliche schriftliche Unterlagen fehlen.

Wie erkennen Betroffene ein Abo bei der DeutscheTippgemeinschaft 24?

Abbuchung über 96 Euro von Deutschetippgemeinschaft 24 im Kontoauszug, ausgeführt durch Zahlungsdienstleister FinXP Ltd

Viele Betroffene erfahren erst durch einen Blick auf ihren Kontoauszug, dass sie angeblich ein kostenpflichtiges Abo bei der Deutschetippgemeinschaft 24 abgeschlossen haben. Die Abbuchungen erscheinen dabei oft monatlich mit dem Verwendungszweck “Deutschetippgemeinschaft 24” oder unter dem Namen des Zahlungsdienstleisters FinXP.

In zahlreichen Fällen liegt den Betroffenen weder eine schriftliche Vertragsbestätigung noch ein Begrüßungsschreiben vor. Selbst wenn ein solches Schreiben versandt wurde, ist es meist allgemein gehalten und enthält kaum überprüfbare Informationen.

Ein weiteres typisches Merkmal: Die Abbuchungen belaufen sich in der Regel auf exakt 96 Euro im Monat, was dem beworbenen monatlichen Spielbeitrag entspricht. Viele Betroffene berichten mir, dass ihnen erst nach mehreren Abbuchungen auffiel, dass sie offensichtlich in eine Abo geraten sind.

Wenn Sie auf Ihrem Kontoauszug eine entsprechende Abbuchung entdecken, sollten Sie diese unbedingt überprüfen und im Zweifel sofort handeln – insbesondere dann, wenn Sie sich nicht bewusst für ein solches Spielmodell angemeldet haben.

Wie geraten Betroffene in die Abo-Falle?

Begrüßungsschreiben der Deutschetippgemeinschaft 24 mit Teilnahmebestätigung an einer Spielgemeinschaft und Angabe eines monatlichen Beitrags von 96 Euro

Nach meiner Erfahrung berichten viele Mandantinnen und Mandanten, dass sie im Vorfeld der ersten Abbuchung einen Telefonanruf erhalten haben. Was dabei genau gesagt wurde, lässt sich im Nachhinein oft nicht mehr rekonstruieren. Häufig wird jedoch eine bestimmte Masche beschrieben:

Am Telefon wird behauptet, man habe bereits vor einiger Zeit ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen, das sich nun verlängert habe. Es bestehe jedoch die Möglichkeit, die Laufzeit auf drei Monate zu verkürzen – hierfür sei lediglich ein kurzer “Datenabgleich” notwendig. In der Eile und unter dem Eindruck, Kosten vermeiden zu wollen, stimmen viele Menschen diesem Datenabgleich zu, ohne zu ahnen, dass damit möglicherweise ein kostenpflichtiger Vertrag ausgelöst wird.

Es ist jedoch nicht sicher belegt, dass auch die Deutschetippgemeinschaft 24 bzw. deren Betreiberfirma QRS Trade Ltd genau nach diesem Muster vorgeht. Dies wird hier daher ausdrücklich nicht behauptet.

Tatsache ist: Viele Betroffene erinnern sich nicht daran, jemals einem kostenpflichtigen Spielgemeinschaftsmodell zugestimmt zu haben. Dennoch finden sich regelmäßige Abbuchungen auf dem Konto. Die Kombination aus einem unklaren Anruf, fehlender schriftlicher Bestätigung und plötzlichen Abbuchungen ist typisch für sogenannte Abo-Fallen.

Was können Betroffene tun, um das Abo zu kündigen?

Wenn Sie ungewollte Abbuchungen der Deutschetippgemeinschaft 24 auf Ihrem Konto festgestellt haben, sollten Sie umgehend handeln. In der Regel lässt sich ein Vertrag, der nicht ausdrücklich und nachweislich abgeschlossen wurde, rechtlich anfechten oder widerrufen.

Folgende Schritte empfehle ich:

  1. SEPA-Lastschrift zurückbuchen: Wenn die Abbuchung noch nicht länger als acht Wochen zurückliegt, können Sie bei Ihrer Bank eine Rücklastschrift veranlassen. Bitte beachten Sie jedoch, dass dies keine Kündigung darstellt und Sie in der Folge möglicherweise Mahnungen erhalten könnten.

  2. Zahlungen stoppen: Falls möglich, lassen Sie bei Ihrer Bank weitere Abbuchungen von diesem Zahlungsempfänger sperren.

  3. Kündigung und Widerruf erklären: Senden Sie ein klares Schreiben an QRS Trade Ltd, in dem Sie den vermeintlichen Vertrag kündigen und vorsorglich widerrufen (eine entsprechende Vorlage finden Sie unten).

  4. Rechtliche Hilfe einholen: Wenn Sie alleine nicht weiter kommen oder der Anbieter nicht reagiert, sollten Sie anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen.

So helfe ich Ihnen gegen die DeutscheTippgemeinschaft 24

Wenn Sie Abbuchungen von der Deutschetippgemeinschaft 24 feststellen, handeln Sie möglichst sofort. Auch wenn Sie sich nicht erinnern, einen Vertrag abgeschlossen zu haben, bedeutet das nicht, dass Sie dem Anbieter ausgeliefert sind. Nutzen Sie meine Kündigungsvorlage oder lassen Sie sich direkt von mir unterstützen – ich helfe Ihnen schnell und unkompliziert.

Ich habe bereits zahlreiche Mandantinnen und Mandanten erfolgreich bei der Rückforderung und Kündigung solcher Abos begleitet. Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten, wie ich Ihnen dabei helfen kann, die Abbuchungen zu stoppen und das Abo zu kündigen.

Was Sie jetzt tun können:

Mandantenstimmen

Das sagen meine Mandanten

Über 4.000 Bewertungen auf anwalt.de. Hier sind einige Stimmen von Menschen, denen ich helfen konnte.

★★★★★
Ging alles reibungslos. Ich bin sehr zufrieden.
L. B. · Mandantin
★★★★★
Grandioser Support und extrem kompetent. Mein Anliegen war nach 2 Tagen erledigt, das war unfassbar schnell und hat Hunderte Euros gespart. Sehr gerne wieder.
M. K. · Mandant
★★★★★
Dr. Hoffmann hat alles innerhalb kürzester Zeit für uns geklärt. Die Kosten wurden über 90 % gesenkt. Eine perfekte Homepage, ein fester Preis. Er hat alles super erledigt.
M. A. · Mandant
★★★★★
Super Arbeit, schnelle Antwort, freundlich und immer erreichbar. Ich kann Herrn Hoffmann nur wärmstens empfehlen — ich würde gerne 6 von 5 Sternen geben!
N. K. · Mandant
★★★★★
Sympathisch, immer erreichbar für offene Fragen. Ein Klasse-Anwalt — gerne wieder und nur zu empfehlen!
K. S. · Mandantin
4.000+
Bewertungen auf anwalt.de
Alle Bewertungen lesen →
Ihre Optionen

Welche Hilfe brauchen Sie?

Beide Wege sind erprobt und rechtssicher. Ich erkläre Ihnen transparent, welche Option für Ihren Fall sinnvoll ist.

Musterschreiben Deutsche Tippgemeinschaft24 – Vorschau
Musterschreiben
Das Problem selbst lösen
Ein vom Rechtsanwalt verfasstes Schreiben gegen Deutsche Tippgemeinschaft24 — Sie beantworten ein paar Fragen, wir liefern das fertige PDF.
39 €
Einmaliger Festpreis · inkl. MwSt.
Inkl. ladungsfähiger Adresse der Deutsche Tippgemeinschaft24
Persönlich auf Ihren Fall angepasst, kein starres Muster
Vom Rechtsanwalt verfasst, rechtssicher formuliert
In wenigen Minuten erstellt, sofort als PDF zum Download
Einmaliger Festpreis, keine Folgekosten
Musterschreiben ansehen
EmpfohlenRechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann
Rechtsanwalt beauftragen
Ich übernehme den Fall für Sie
Sie beauftragen mich, ich schreibe Deutsche Tippgemeinschaft24 als Ihr Rechtsanwalt an, kündige einen angeblichen Vertrag für Sie und sorge dafür, dass die Abbuchungen schnell aufhören.
299 €
Festpreis · inkl. MwSt. · kein Abo
Vollständige außergerichtliche Vertretung gegenüber Deutsche Tippgemeinschaft24
Häufig sofortiger Stopp der Abbuchungen bzw. Abwehr der Mahnungen
Anwaltsgeheimnis und 100 % Vertraulichkeit
Vollmacht digital per Handy — kein Termin vor Ort nötig
Erfahrung aus tausenden vergleichbaren Fällen
Jetzt beauftragen →
LeistungMusterschreibenAnwalt beauftragen
Forderung bestreiten
Vertrag kündigen
Rückforderung gezahlter Beträge
Anwalt übernimmt Kommunikation
Anwaltsgeheimnis / Vertraulichkeit
Keine Post nach Hause
Preis39 €299 €
So einfach geht es

In 3 Schritten zur Lösung

Kein Papierkram, kein Kanzleibesuch — alles läuft digital und unkompliziert.

Hände tippen auf einem Laptop – Online-Formular ausfüllen
01

Online-Formular ausfüllen

Wenige Fragen zu Ihrem Fall — dauert nur Minuten, keine juristischen Vorkenntnisse nötig.

Digitale Unterschrift auf einem Tablet – Vollmacht online unterschreiben
02

Vollmacht unterschreiben

Einfach mit dem Finger auf dem Handy oder der Maus am PC. Weder Drucker noch Zubehör nötig.

Zufriedener Mann am Laptop – Fall erledigt, alles geklärt
03

Entspannen

Ich übernehme die komplette Kommunikation. Sie bekommen keine Post mehr und ich halte Sie auf dem Laufenden.

Rechtsanwalt Dr. Christian Hoffmann, Kiel
4,9★
Ø Bewertung
Ihr Anwalt

Dr. Christian Hoffmann

10+
Jahre Erfahrung
4.000+
Fälle
100%
Online

Seit über 10 Jahren bin ich als Rechtsanwalt spezialisiert auf Abo-Fallen, Inkasso-Abwehr und Verbraucherrecht. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen — diskret, unkompliziert und vollständig online, ganz ohne Termin vor Ort in Kiel.

Sie können sicher sein, dass ich mich auch für Sie mit voller Energie einsetze — mit transparenten Festpreisen ohne versteckte Kosten.

Häufige Fragen zu Deutsche Tippgemeinschaft24

Hinter der "Deutschen Tippgemeinschaft 24" steht die QRS Trade Ltd. Es handelt sich um ein Lotto-/Tippgemeinschafts-Abo, dessen Verträge fast ausschließlich am Telefon zustande kommen. Auf den Kontoauszügen erscheint die Abbuchung meist als "Deutschetippgemeinschaft 24" oder über den Zahlungsdienstleister FinXP Limited.
Typischer Ablauf: Ein angeblicher "Datenabgleich" am Telefon, bei dem Ihnen erzählt wird, Sie hätten bereits einen teuren Vertrag, könnten ihn aber jetzt auf 3 Monate verkürzen. Wer dem zustimmt, hat aus Sicht der Anbieter "neu unterschrieben" — und sieht kurz darauf eine Abbuchung. Eine textliche Bestätigung nach § 312j BGB liegt fast nie vor.
Die Firma existiert — die Briefe und Mahnungen sind also keine reine Fälschung. Das heißt aber nicht, dass die Forderung berechtigt ist. Bei telefonisch geschlossenen Verbraucherverträgen muss eine textliche Bestätigung erfolgen, sonst ist der Vertrag schwebend unwirksam. In der Praxis lässt sich die Forderung deshalb fast immer abwehren.
Nein. Die Rückbuchung verschafft Ihnen das Geld zurück, beendet aber nicht den angeblichen Vertrag. Folge: Sie bekommen Mahnungen, später drohen Inkasso-Schreiben (Culpa Inkasso, RA König) und gerichtliche Mahnbescheide. Sie müssen den Vertrag zusätzlich widerrufen, anfechten und kündigen.
Wer die Mahnungen einfach liegen lässt, riskiert einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wird dem nicht innerhalb von zwei Wochen widersprochen, wird die Forderung vollstreckbar — selbst wenn der zugrunde liegende Vertrag eigentlich nichtig ist. Spätestens dann wird es teurer und schwieriger.
Häufig nicht. Anrufer geben sich gerne als "Verbraucherschutz", "Ihr Rechtsbeistand" oder "Inkasso-Verhandler" aus, sind aber tatsächlich Mitarbeiter des Werbe-Callcenters. Ziel ist immer derselbe: ein neues Gespräch, in dem Sie etwas Bestätigen oder Daten herausgeben. Beste Reaktion: auflegen.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Das Musterschreiben deckt die typische Konstellation (Widerruf + Anfechtung + Kündigung + SEPA-Mandat-Widerruf) ab. Bei Beauftragung übernehme ich die komplette Kommunikation — Sie kommen aus dem Vertrag und der Mahnschleife raus.
Das Schreiben geht in der Regel am gleichen oder nächsten Werktag raus. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht. Falls dennoch ein Mahnbescheid kommt, lege ich für Sie fristgerecht Widerspruch ein — das gehört zum Festpreis.
Jetzt handeln

Bereit, die Sache ein für alle Mal zu klären?

Sie müssen sich nicht allein mit Deutsche Tippgemeinschaft24 auseinandersetzen. Schreiben Sie mir kurz — ich schaue mir Ihren Fall an und sage Ihnen, wie wir am besten vorgehen.