Hilfe gegen ungewollte Abbuchungen

PPS Perfunctio Payment Services GmbH richtig kündigen

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PPS Perfunctio Payment Services GmbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

PPS Perfunctio Payment Services GmbH auf dem Kontoauszug — aber Sie wissen nicht wofür? PPS Perfunctio ist ein Zahlungsabwickler, der für Glücksspiel- und Tippgemeinschaft-Abos kassiert (z. B. Glücksplan, PS-Glueck). Sie sind nicht Ihr eigentlicher Vertragspartner. Das kann Unannehmlichkeiten verursachen. Immer wieder melden sich Betroffene bei mir, die unbekannte Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH auf ihrem Konto entdeckt haben.

Oft können die Betroffenen mit diesem Unternehmen aber nichts anfangen und wissen weder, wofür die Abbuchungen erfolgen noch wie Sie diese stoppen können.

Auf dieser Seite erfahren Sie, was es mit den Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH auf sich hat und wie Sie diese stoppen können.  

PPS Perfunctio Payment Services GmbH - Was ist das?

Älterer Mann entdeckt Abbuchung auf dem Kontoauszug

Die PPS Perfunctio Payment Services GmbH mit Sitz in Hamburg ist ein Finanzdienstleistungsunternehmen, das Dienstleistungen im Bereich Zahlungsabwicklung anbietet. Das Unternehmen wird verschiedenen Firmen beauftragt, um Zahlungen im Namen dieser Partner von Bankkonten einzuziehen. Während der Großteil dieser Transaktionen rechtens ist, melden sich auch immer wieder Betroffene bei mir, die die Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH für unberechtigt halten. Dies liegt jedoch meistens weniger an der PPS Perfunctio Payment Services GmbH, sondern an den Geschäftspraktiken der Unternehmen, die den Service der PPS Perfunctio Payment Services GmbH nutzen.

Das Nutzen der Dienste der PPS Perfunctio Payment Services GmbH hat für die Unternehmen den Vorteil, dass man sich nicht selbst um die Zahlungsabwicklung kümmern muss. Zumindest bei unseriösen Firmen spielt aber nach meiner Einschätzung auch ein weiterer Aspekt eine Rolle: Für die Betroffenen Kunden ist es so schwieriger herauszufinden, wer hinter den Abbuchungen steckt und wie der vermeintliche Vertrag gekündigt werden kann. Denn nur mit einer Kündigung können die Abbuchungen dauerhaft gestoppt werden.

PPS Perfunctio Payment Services GmbH ist nicht Ihr Vertragspartner

Figur ohne Gesicht angelehnt an ein Fragezeichen

Denn klar ist, dass die PPS Perfunctio Payment Services GmbH nicht Ihr eigentlicher Vertragspartner ist, sondern dieses Unternehmen lediglich für andere Firmen die Einziehung der Beträge vornimmt. Die Schwierigkeit besteht für Sie nun darin herauszufinden, wer für die Abbuchungen verantwortlich ist. Denn offenbar gibt es ein Unternehmen, welches meint, einen Vertrag mit Ihnen abgeschlossen zu haben. Da sich die Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH in den allermeisten Fällen regelmäßig wiederholen, ist davon auszugehen, dass es sich um ein Abo handelt, welches gekündigt werden muss.

Die Ermittlung Ihres vermeintlichen Vertragspartners ist jedoch in der Regel nicht ganz einfach. Einige Hinweise ergeben sich in manchen Fällen aus dem Verwendungszweck der jeweiligen Abbuchungen. Die dort aufgeführten Abkürzungen stehen meist für die eigentlichen Unternehmen, die für die Abbuchungen verantwortlich ist. Leider ist es meist sehr schwierig, diesen Abkürzungen ein konkretes Unternehmen zuzuordnen.

Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass der Hintergrund der Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH in manchen Fällen (angebliche) Verträge mit verschiedenen Unternehmen sind, die einem eine Teilnahme an Lottoziehungen, Tippgemeinschaften und anderen Glücksspielen anbieten. 

In den allermeisten Fällen sollen die Verträge dabei am Telefon zu Stande gekommen sein. Da man sich an die entsprechenden Telefonate aber oft nicht mehr erinnert, sollten Sie auch Ihre schriftlichen Unterlagen durchsehen und prüfen, ob Sie evtl. eine Bestätigung über den Abschluss eines entsprechenden Vertrages erhalten haben.

Für diese Unternehmen bucht die PPS Perfunctio Payment Services GmbH von Ihrem Konto ab

Kontoauszug mit Abbuchung der PPS Perfunctio Payment Services GmbH

Die Liste der Unternehmen, die PPS Perfunctio Payment Services GmbH nutzen, scheint fast endlos. Hier finden Sie einen kleinen Auszug von Unternehmen und Abbuchungen, die evtl. auf Ihrem Kontoauszug erscheinen (ohne Anspruch auf Vollständigkeit):

DEKAX Tech Ltd (GE-150-GS-KNR…)Gluecksclub DeutschlandGlueckswelt PlusGrand Luck ServiceGSDLebensfreudeLottoblockMaxiclub24Megatipp49MMSPS-Glueck

Wie Sie gegen die Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH vorgehen sollten

Es gibt die Möglichkeit, dass Sie (unberechtigte) Abbuchungen der PPS Perfunctio Payment Services GmbH bei Ihrer Bank beanstanden und diese zurückbuchen lassen. Soweit Sie sich für dieses Vorgehen entscheiden, sollten Sie jedoch bedenken, dass dies das eigentliche Problem voraussichtlich nicht dauerhaft lösen wird. Denn offensichtlich existiert ein Vertrag, den Sie kündigen müssen, wenn Sie die Abbuchungen dauerhaft stoppen wollen. Eine bloße Rückbuchung ist keine Kündigung und es besteht die Gefahr, dass erhöhte Mahnkosten auf die zukommen. 

Stattdessen empfiehlt sich ein geschickteres Vorgehen. Sie haben es mit zwei verschiedenen Unternehmen zu tun: der PPS Perfunctio Payment Services GmbH und Ihrem eigentlichen Vertragspartner.

Sie sollten somit auch mit beiden in Kontakt treten, um die Abbuchungen zu stoppen.

Bei der PPS Perfunctio Payment Services GmbH müssen Sie zwar keinen Vertrag kündigen aber Sie sollten das Unternehmen auffordern, die Abbuchungen zukünftig zu stoppen. Zudem sollten Sie das Unternehmen auffordern, Ihnen mitzuteilen, für welches andere Unternehmen die Abbuchungen vornimmt (soweit Ihnen dieses noch nicht bekannt ist). 

Anschließend sollten Sie den (angeblichen) Vertrag mit dem eigentlichen Vertragspartner widerrufen, anfechten und kündigen.

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Häufige Fragen zu PPS Perfunctio Payment Services GmbH

Die PPS Perfunctio Payment Services GmbH ist ein Zahlungsdienstleister aus Hamburg. Das Unternehmen wickelt Abbuchungen für verschiedene Anbieter ab — darunter auch für den sogenannten 'Glücksplan'. Viele Mandanten wenden sich an mich, weil sie unerwartete Abbuchungen der PPS Perfunctio auf ihrem Kontoauszug entdeckt haben.
Die PPS Perfunctio führt Abbuchungen im Auftrag anderer Unternehmen durch. Häufig handelt es sich um Abo-Verträge, die über Gewinnspiel-Webseiten oder andere Online-Angebote zustande gekommen sein sollen. Ob Sie tatsächlich einen wirksamen Vertrag abgeschlossen haben, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung sind viele dieser Abbuchungen rechtlich angreifbar — etwa wegen fehlender Bestätigung bei Telefon-Verträgen oder unklarer Vertragsbedingungen. Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich häufig, weil formale Mängel bestehen können.
Davon rate ich ab. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung grundsätzlich an — auch wenn sie möglicherweise unberechtigt ist. Besser ist es, die Abbuchung bei Ihrer Bank zurückbuchen zu lassen und die Forderung anwaltlich prüfen zu lassen. So bewahren Sie sich alle Rechte.
Ignorieren sollten Sie das Problem nicht. Nach weiteren Mahnungen kann ein gerichtlicher Mahnbescheid folgen. Diesem müssen Sie binnen 14 Tagen widersprechen, sonst wird die Forderung vollstreckbar — unabhängig davon, ob sie ursprünglich berechtigt war. Rechtzeitige Reaktion ist daher wichtig.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Mit dem Musterschreiben können Sie selbst Widerspruch einlegen. Bei Beauftragung übernehme ich die komplette Kommunikation mit der PPS Perfunctio Payment Services GmbH — kein Abo, keine versteckten Kosten.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter — Garantien gibt es darüber aber nicht.
Falls tatsächlich ein Vertrag besteht, sollten Sie die Kündigung schriftlich per Brief an das Unternehmen senden — am besten per Einschreiben (ggf. mit Rückschein). Seit März 2022 können Verbraucherverträge nach Ablauf der Vertragslaufzeit monatlich gekündigt werden. Prüfen Sie aber zunächst, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag vorliegt.
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