Rechnung für Datingportal – Fake oder echt?
Als Rechtsanwalt helfe ich jeden Tag Betroffenen, die Probleme mit Abofallen von Datingportalen haben. Sehr häufig werde ich gefragt, ob die Rechnungen „Fake“ seien.
Was an der Rechnung soll „Fake“ sein?
Das englische Wort „Fake“ steht für „gefälscht“ oder „unecht“. Will man diese Frage beantworten, sind verschiedene Aspekte auseinander zu halten und klar zu trennen: Denn was genau soll an der Rechnung „Fake“ oder „gefälscht“ sein?
Grundsätzlich könnte sich der Vorwurf zunächst darauf beziehen, dass auf der vermeintlichen „Fake-Rechnung“ für das Datingportal eine Firma steht, die es:
Die Firma auf der Rechnung existiert überhaupt nicht.
Das Unternehmen gibt es, aber es hat diese Rechnung gar nicht verschickt.
Hierzu ist zu sagen, dass beide Fälle im Zusammenhang mit Datingportalen so gut wie nie vorkommen! In aller Regel existieren die Unternehmen tatsächlich und betreiben auch die Datingportale, für die die Mitgliedsbeiträge in den Rechnungen verlangt werden.
Auch kommt es fast nie vor, dass Fake-Rechnungen von tatsächlich existierenden Unternehmen nachgemacht werden — und bspw. lediglich die Bankverbindung ausgetauscht wird. Derartiges Vorgehen kennt man eher aus dem Bereich von angeblichen Gutscheinen oder Gewinnspielen, bei denen die Namen von bekannten Unternehmen (illegal) benutzt werden.
Nur weil eine Rechnung kein Fake ist, ist sie nicht automatisch berechtigt
Was die Betroffenen aber meist tatsächlich mit der Frage nach der „Fake-Rechnung“ wissen möchten, ist vielmehr etwas ganz anderes: Nämlich ob die Rechnung berechtigt ist, bzw. ob der Betrag tatsächlich gezahlt werden muss.
Hierzu muss leider festgestellt werden, dass keine allgemeingültige Antwort möglich ist. Vielmehr müssen dafür im jeweiligen Einzelfall zahlreiche Details geprüft werden. Es gibt sehr viele Gründe, aus denen die Rechnung sich evtl. als unberechtigt erweist:
Es muss geprüft werden, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag geschlossen wurde — d. h. ein Angebot und eine Annahme vorliegen und ob sich die Parteien über alle wesentlichen Vertragsdetails geeinigt haben.
Wurden die Kosten für die Mitgliedschaft auf der Seite des Datingportals klar und eindeutig genannt? Falls nicht, kann der Vertrag unwirksam sein.
Haben Minderjährige sich ohne die Zustimmung oder Genehmigung der Eltern bei der Datingseite angemeldet? Dann ist der Vertrag in der Regel unwirksam.
Kann der Vertrag rückgängig gemacht oder zumindest für die Zukunft beendet werden? Hierfür kommen vor allem die Instrumente des Widerrufs, der Anfechtung und der Kündigung in Betracht.
Kontakt mit Rechtsanwalt gegen Abofallen aufnehmen
Wenn Sie ebenfalls eine Rechnung eines Datingportals erhalten haben und wissen möchten, ob diese „Fake“ ist bzw. ob Sie tatsächlich zur Zahlung verpflichtet sind, empfiehlt es sich im Zweifel einen Rechtsanwalt mit der Prüfung zu beauftragen.
Auf die teilweise fragwürdigen Aussagen in Internetforen sollte man sich jedenfalls nicht verlassen, da ein falsches Handeln am Ende im schlimmsten Fall deutlich teurer werden kann als eine verlässliche Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt.
Sollten Sie Fragen zu Ihrem individuellen Fall haben, nehmen Sie hier gern Kontakt mit mir auf. Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die Rechnungen von Datingportalen erhalten haben und bin mir sicher, dass ich auch Ihnen helfen kann.

Dr. Christian Hoffmann
Rechtsanwalt in Kiel. Seit über 10 Jahren vertrete ich Verbraucher gegen unberechtigte Forderungen, Abo-Fallen und Inkasso-Abzocke.
Ich habe bereits tausenden Betroffenen geholfen, die sich in einer ähnlichen Situation befunden haben wie Sie.
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Das sagen Betroffene von Datingportal-Abofallen
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