Hilfe bei ungewollten Abos

Anwalt hilft gegen Smiles + Happy Entertainment GmbH

Probleme mit der Smiles + Happy Entertainment GmbH z. B. wegen der Datingseite "Wilde Weiber"? - Hier Tipps v.

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Smiles + Happy Entertainment GmbH – Ratgeber von Kanzlei Hoffmann

Abbuchungen oder Mahnungen der Smiles + Happy Entertainment GmbH? Das Unternehmen setzt Betroffene mit einer ausgeklügelten Strategie unter Druck, Mitgliedsbeiträge für Datingseiten wie wildeweiber.date zu zahlen. Hier erfahren Sie, ob die Forderung berechtigt ist und wie Sie sich wehren.

Falls Sie ebenfalls Probleme mit  der Seite wildeweiber.date oder einem anderen Portal des Unternehmens haben, finden Sie hier Tipps und Hinweise, wie Sie sich wehren können.

Smiles + Happy Entertainment GmbH als Teil eines undurchsichtigen Firmennetzwerkes

Häufig hören die Betroffenen zum ersten Mal von der Smiles + Happy Entertainment GmbH, wenn Sie Mahnungen und Zahlungsaufforderungen des Unternehmens erhalten. Diese werden meist per E-Mail verschickt. Häufig erhalten die Betroffenen auch SMS-Nachrichten des Unternehmens, bei denen dann aber Frauen-Vornamen als Absender erscheinen.

Das Unternehmen mit Sitz in Frankfurt am Main agiert dabei für verschiedene Datingseiten und auch in unterschiedlichen Rollen:

Zum Teil geht es etwa um die Datingportale „leichteluder.com“ oder um „loveandmore.dating“. Interessanterweise ist die Smiles + Happy Entertainment GmbH jedoch laut den eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der jeweiligen Datingseiten überhaupt nicht Vertragspartner. Dies ist vielmehr die Blue Internet Media GmbH. Die Smiles + Happy Entertainment GmbH soll hingegen lediglich für die Vertragsabwicklung in Deutschland zuständig sein. Daraus lässt sich nach meiner Rechtsauffassung aber nicht begründen, aus welchen das Unternehmen berechtigt sein soll, die Forderungen im eigenen Namen geltend zu machen.

Seit neuestem werden jedoch auch Beträge für die Seite wildeweiber.date in Rechnung gestellt. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf wildeweiber.dating zu finden sind, ist die Smiles + Happy Entertainment GmbH hingegen eindeutig als Vertragspartner genannt.

Premiummitgliedschaft bei wildeweiber.date

In den Rechnungen und Mahnungen behauptet das Unternehmen, die Empfänger hätten sich kostenpflichtig auf einer Seite des Unternehmens, wie etwa wildeweiber.date, angemeldet. 

Da man nicht innerhalb der kostenlosen Schnupperphase gekündigt habe, sei man nun verpflichtet, die Mitgliedsbeiträge für mindestens 12 Monate zu zahlen.

Fotos auf den Rechnungen von wildeweiber.date

Smiles + Happy Entertainment GmbH

Werden die Beträge für die angebliche Mitgliedschaft z. B. auf wildeweiber.date nicht gezahlt, betreibt die Smiles + Happy Entertainment GmbH mit großem Aufwand ein aggressives Forderungsmanagement

Der Nachdruck, mit dem die Forderungen mit selbst versendeten Mahnungen und unter zu Hilfenahme von verschiedenen Inkassounternehmen und Rechtsanwälten eingetrieben werden, lässt aus meiner Einschätzung die wahre Intention des Unternehmens erkennen: Möglichst viele der Mahnungsempfänger sollen zur Zahlung bewegt werden. 

Hierfür sind der Smiles + Happy Entertainment GmbH viele Mittel recht. So ist auf den Rechnungen und Mahnungen häufig ein Foto des Empfängers abgedruckt. Ein äußerst ungewöhnliches (und aus datenschutzrechtlicher Sicht wohl kaum zulässiges) Vorgehen, welches meiner Meinung nach nur den Sinn haben kann, den Zahlungsdruck auf den Empfänger zu erhöhen. Fraglich bleibt häufig, wie das Unternehmen überhaupt in den Besitz dieser Fotos gelangt ist. Erstaunlicherweise können sich die Betroffenen nämlich sehr häufig nicht daran erinnern, das entsprechende Foto auf der Plattform überhaupt hochgeladen zu haben. Tatsächlich sehen die Fotos auch häufig nicht so aus, als seien sie gewollt entstanden.

Immer wieder Mahnungen der Smiles + Happy Entertainment GmbH und Inkassounternehmen und Rechtsanwälten

Lässt man sich davon jedoch nicht beeindrucken, folgt meist die nächste Eskalationsstufe der Smiles + Happy Entertainment GmbH: Der Fall wird an die CLAIM Rechtsanwaltsgesellschaft mbH in Düsseldorf abgegeben, die sich für diese Fälle als INKASSOvonMORGEN bezeichnet. In den Schreiben werden die angeblichen Forderungen Smiles + Happy Entertainment GmbH geltend gemacht. An keiner Stelle wird indes erwähnt, weshalb das Unternehmen überhaupt berechtigt sein soll, die Forderungen geltend zu machen.

Die Smiles + Happy Entertainment GmbH beauftragt jedoch noch weitere Inkassounternehmen und Rechtsanwälte (wobei die Forderungen zum Teil auch von der Blue Internet Media GmbH geltend gemacht werden). 

Hierzu gehören etwa:

Was Sie jetzt tun können:

Was tun?

Ignorieren oder bezahlen?

Beides ist in den meisten Fällen keine gute Idee — ich erkläre Ihnen, warum, und was der richtige Weg ist.

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Ignorieren

Wer Mahnungen und Inkassobriefe ignoriert, riskiert, dass aus einer zweifelhaften Forderung ein gerichtlicher Mahnbescheid wird. Ab dem Moment zählt nicht mehr, ob die Forderung berechtigt war, sondern nur noch, ob Sie rechtzeitig Widerspruch eingelegt haben.

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Einfach bezahlen

Wer unter Druck zahlt, ohne die Forderung zu prüfen, finanziert im schlimmsten Fall unseriöse Anbieter. Außerdem signalisieren Sie mit einer Zahlung, dass Sie zahlungsbereit sind — und stehen schnell wieder auf der Liste für die nächste Rechnung oder eine ungewollte Vertragsverlängerung.

Der richtige Weg: prüfen und rechtssicher abwehren
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Häufige Fragen zu Smiles + Happy Entertainment GmbH

Die Smiles + Happy Entertainment GmbH ist ein Unternehmen aus Frankfurt am Main, das Dating-Webseiten betreibt. Dazu gehören unter anderem leichteluder.com und wilde-weiber.de. Viele meiner Mandanten erhalten unerwartet Rechnungen dieser Firma, obwohl sie sich nicht bewusst für ein kostenpflichtiges Abo angemeldet haben.
Typischerweise haben Betroffene auf einer der Dating-Seiten des Unternehmens Kontakt zu anderen Nutzern aufgenommen oder Profile angeschaut. Dabei kann unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo entstanden sein. Die Rechnungen kommen oft erst Wochen später und überraschen die Empfänger völlig.
Ob die Forderung berechtigt ist, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen. Aus meiner Erfahrung sind bei Dating-Portalen häufig die gesetzlichen Vorgaben für Vertragsabschlüsse nicht eingehalten worden - etwa fehlende Bestätigungsbuttons oder mangelhafte Preisangaben. Eine anwaltliche Prüfung lohnt sich daher oft.
Das rate ich nicht. Durch eine Zahlung erkennen Sie die Forderung an und signalisieren, dass der Vertrag wirksam zustande gekommen ist. Besser ist es, die Rechtslage zunächst prüfen zu lassen. Bei berechtigten Zweifeln am Vertragsabschluss sollten Sie die Forderung zurückweisen.
Ignorieren ist riskant. Das Unternehmen kann die Sache an ein Inkassobüro abgeben oder einen gerichtlichen Mahnbescheid beantragen. Bei einem Mahnbescheid haben Sie nur 14 Tage Zeit für den Widerspruch. Versäumen Sie diese Frist, wird die Forderung vollstreckbar - unabhängig von ihrer ursprünglichen Berechtigung.
Den Festpreis sehen Sie oben in den beiden Optionen-Karten. Sie können entweder ein Musterschreiben herunterladen und die Sache selbst angehen oder mich mit der kompletten Abwicklung beauftragen. Dabei entstehen keine weiteren Kosten - kein Abo, keine versteckten Gebühren.
Der weitere Verlauf hängt vom Einzelfall ab. In vielen Fällen reagiert die Gegenseite nach wenigen anwaltlichen Schreiben nicht weiter - Garantien gibt es darüber aber nicht. Sollte dennoch ein Mahnbescheid kommen, lege ich fristgerecht Widerspruch ein und setze die rechtliche Verteidigung fort.
Wenn tatsächlich ein wirksamer Vertrag besteht, ist grundsätzlich eine Kündigung möglich. Diese sollte schriftlich per Einschreiben (ggf. mit Rückschein) erfolgen. Oft ist aber bereits fraglich, ob überhaupt ein wirksamer Vertrag zustande gekommen ist - dann ist keine Kündigung nötig, sondern eine Zurückweisung der Forderung.
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